Nicole K.
Hallo Frau Bader, ich bin in EZ für unser drittes KInd. Während der ersten EZ habe ich auf 400€ Basis gearbeitet, in den ersten 2 Jahren der zweiten EZ 20Std/Woche, im dritten Jahr 12Std/Woche. Jetzt bin ich seit Januar in EZ fürs dritte Kind und wurde gefragt ob ich wieder arbeiten könnte. Ich möchte also wieder auf 400€ Basis dabei sein. Jetzt soll ein entsprechender Vertrag gemacht werden. An sich bin ich unbefristet für 37Std/Woche angestellt und es wurde bisher nie etwas geändert. Ich habe lediglich in der Vereinbarung über die EZ hereingeschrieben das ich innerhalb der EZ .nicht mehr als 30Std/Woche arbeite. Können mir denn durch diesen Vertrag Nachteile bezüglich meiner mir zustehenden Stelle nach der EZ entstehen oder bleibt mein ursprünglicher Vertrag unberührt? Vielen Dank im Vorraus Nicole K.
Hallo, ich würde auf jeden Fall darauf achten, in dem Vertrag mit aufzunehmen, dass dieser nur für die Elternzeit gilt unter anderen Vertrag unberührt bleibt. Automatisch ist dies nämlich nicht so, wenn etwas anders im Vertrag drin steht. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein ,wenn der alte Vertrag bestehen bleibt! Sollte so auch festgehalten werden .
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