Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bleibt mein Vertrag unberührt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bleibt mein Vertrag unberührt?

Nicole K.

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin in EZ für unser drittes KInd. Während der ersten EZ habe ich auf 400€ Basis gearbeitet, in den ersten 2 Jahren der zweiten EZ 20Std/Woche, im dritten Jahr 12Std/Woche. Jetzt bin ich seit Januar in EZ fürs dritte Kind und wurde gefragt ob ich wieder arbeiten könnte. Ich möchte also wieder auf 400€ Basis dabei sein. Jetzt soll ein entsprechender Vertrag gemacht werden. An sich bin ich unbefristet für 37Std/Woche angestellt und es wurde bisher nie etwas geändert. Ich habe lediglich in der Vereinbarung über die EZ hereingeschrieben das ich innerhalb der EZ .nicht mehr als 30Std/Woche arbeite. Können mir denn durch diesen Vertrag Nachteile bezüglich meiner mir zustehenden Stelle nach der EZ entstehen oder bleibt mein ursprünglicher Vertrag unberührt? Vielen Dank im Vorraus Nicole K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde auf jeden Fall darauf achten, in dem Vertrag mit aufzunehmen, dass dieser nur für die Elternzeit gilt unter anderen Vertrag unberührt bleibt. Automatisch ist dies nämlich nicht so, wenn etwas anders im Vertrag drin steht. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Nein ,wenn der alte Vertrag bestehen bleibt! Sollte so auch festgehalten werden .


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Vertrag für die Mittagsbetreuung. Letztes Jahr war unsere Tochter 5 Tage für die Betreuung angemeldet. Da wir den neuen Vertrag für das Schuljahr 2024/25 schon im Januar abgeben mussten, haben wir die selben Buchung genommen, da dem Vertrag auch ein Änderungsantrag beilag. Nun hat sich herausgestellt, ...

Sehr geehrte Frau Bader,    mein Arbeitsvertrag endet 2 Wochen nach dem Mutterschutzbeginn, wer zahlt in diesem Fall für die restlichen 4 Wochen vor Geburt und die 8 Wochen danach? Dennoch der AG oder die AOK bzw Krankenkasse?  das Problem ist .. dass mein Arbeitgeber ein guter Freund der Familie ist. Um ihn nicht nachhaltig zu verprelle ...

Guten Tag, ich bin seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt.  Nach der Geburt meines 2. Kindes war ich zwei Jahre zu Hause und habe ab dem 04.10.23 eine neue Stelle im gleichen Unternehmen bekommen (Teilzeit in Elternzeit). Dies wurde mit einem Änderungsvertrag geregelt. Nun habe ich einen neuen Teilzeitvertrag vorliegen ab dem 01.11.24 m ...

Hallo,  bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen  hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider  nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen  Altvertag habe und mein Kind ...