Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bleibt der Resturlaub auch nach 3 Jahren Elternzeit erhalten?

Frage: Bleibt der Resturlaub auch nach 3 Jahren Elternzeit erhalten?

Nashi

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Hallo, ich habe im Nov 2014 Zwillinge bekommen. Zuvor war ich für einige Wochen im Beschäftigungsverbot. Seit Okt 2016 arbeite ich wieder in Teilzeit (während der Elternzeit). Ich werde auch das dritte Jahr Elternzeit direkt im Anschluss nehmen. Bleiben meine Urlaubstage aus 2014 erhalten? Wenn ja, dann auch nach dem 3. Jahr? Muss ich sie während der Teilzeitbeschäftigung noch in der Elternzeit nehmen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


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