ayda
Hallo Frau Bader, meine Frage lautete NICHT ob ich den Urlaub im BV nehmen soll-sondern wann es möglich und sinnvoll (!)meinen Resturlaub zu nehmen und wann muss ich diesen beantragen (!!!!!zb.bereits im Elterngeldantrag wenn es direkt nach Mutterschutz oder(!)nach Elternzeit sein soll?!!!!) Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Besch.verbot und die Geburt meiner Tochter steht bevor. Wann ist es möglich und sinnvoll (!)meinen Resturlaub zu nehmen und wann muss ich diesen beantragen (zb.bereits im Elterngeldantrag wenn es direkt nach Mutterschutz oder(!)nach Elternzeit sein soll?) Vielen Dank
Hallo, Ich hatte richtig gelesen. Am besten nach der Ez. In der EZ verschicken Sie EG. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Nach der EZ - es sei den Du willst Elterngeld und Elternzeit verschenken. Der Resturlaub bleibt dir bis nach der EZ erhalten oder solltest du vorher in den Betrieb aufhören wird er zum Schluß ausgezahlt. Wenn Du den Resturlaub nach dem Mutterschutz nimmst, verlierst du für diesen Lebensmonat den Anspruch auf Elterngeld - da man nur ganze Lebensmonate EG beziehen kann. Und die EZ verschenkst du auch.
ayda
Danke...die Erklärung ist super!
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