Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsabgeltung im mutterschutz

Frage: Urlaubsabgeltung im mutterschutz

maierdbeere

Beitrag melden

Hallo, Mein Chef hat mir mit dem letzten lohnzettel des Mutterschaftsgelds Urlaub und Überstunden ausbezahlt, obwohl ich bisher extra gefragt hatte, ob mir beides erhalten bleibt. Auf Rückfrage meinte er, "erhalten im Sinne von Auszahlung", was mir echt seltsam vorkommt... Ich habe ihm gesagt, ich möchte den Urlaub nach der elternzeit gerne noch nehmen, bisher habe ich aber nichts weiter von ihm gehört, zwecks Rückforderung meine ich. Wie lange hat er denn Zeit, das Geld von mir zurückzuverlangen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Gesetz sieht eine Auszahlung nicht vor. Sonst würden einige auf den Urlaub verzichten und ihn lieber auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

den urlaub darf er dir gar nicht auszahlen, da der dazu da ist, genommen zu werden. auszahlen darf er nur, wenn das arbeitsverhältnis endet. da kann was nicht stimmen. überstunden ja, urlaub nicht. aber auch nur, wenn du es ausdrücklich verlangst. einfach so, nö


maierdbeere

Beitrag melden

Das hab ich auch gelesen, ich wollte das ja auch nicht und war total verwirrt. Er hat zugestimmt, das rückgängig zu machen, aber bis jetzt das Geld nicht zurück gefordert. Daher die Frage wie lange er das darf.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Wenn Du den Urlaub noch brauchst und explizit nicht ausbezahlt haben willst, würde ich nicht still und leise auf eine Rückforderung warten. Frag doch mal, auf welches Konto Du das Geld überweisen sollst. Andernfalls hat er halt Tatsachen geschaffen und der Urlaub ist weg.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Besch.verbot und die Geburt meiner Tochter steht bevor. Wann ist es möglich und sinnvoll (!)meinen Resturlaub zu nehmen und wann muss ich diesen beantragen (zb.bereits im Elterngeldantrag wenn es direkt nach Mutterschutz oder(!)nach Elternzeit sein soll?) Vielen Dank

Hallo Frau Bader, meine Frage lautete NICHT ob ich den Urlaub im BV nehmen soll-sondern wann es möglich und sinnvoll (!)meinen Resturlaub zu nehmen und wann muss ich diesen beantragen (!!!!!zb.bereits im Elterngeldantrag wenn es direkt nach Mutterschutz oder(!)nach Elternzeit sein soll?!!!!) Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Be ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...