Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsabgeltung im mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsabgeltung im mutterschutz

maierdbeere

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Hallo, Mein Chef hat mir mit dem letzten lohnzettel des Mutterschaftsgelds Urlaub und Überstunden ausbezahlt, obwohl ich bisher extra gefragt hatte, ob mir beides erhalten bleibt. Auf Rückfrage meinte er, "erhalten im Sinne von Auszahlung", was mir echt seltsam vorkommt... Ich habe ihm gesagt, ich möchte den Urlaub nach der elternzeit gerne noch nehmen, bisher habe ich aber nichts weiter von ihm gehört, zwecks Rückforderung meine ich. Wie lange hat er denn Zeit, das Geld von mir zurückzuverlangen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gesetz sieht eine Auszahlung nicht vor. Sonst würden einige auf den Urlaub verzichten und ihn lieber auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


mellomania

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den urlaub darf er dir gar nicht auszahlen, da der dazu da ist, genommen zu werden. auszahlen darf er nur, wenn das arbeitsverhältnis endet. da kann was nicht stimmen. überstunden ja, urlaub nicht. aber auch nur, wenn du es ausdrücklich verlangst. einfach so, nö


maierdbeere

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Das hab ich auch gelesen, ich wollte das ja auch nicht und war total verwirrt. Er hat zugestimmt, das rückgängig zu machen, aber bis jetzt das Geld nicht zurück gefordert. Daher die Frage wie lange er das darf.


Strudelteigteilchen

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Wenn Du den Urlaub noch brauchst und explizit nicht ausbezahlt haben willst, würde ich nicht still und leise auf eine Rückforderung warten. Frag doch mal, auf welches Konto Du das Geld überweisen sollst. Andernfalls hat er halt Tatsachen geschaffen und der Urlaub ist weg.


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