Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bin ich weiter krankenversichert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bin ich weiter krankenversichert?

Dezembermami0512

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Sehr geehrte Frau Bader, zu Beginn beantragte ich ein Jahr Elternzeit und wollte danach meine Arbeit wieder aufnehmen. Ich verlängerte jedoch danach die Elternzeit um ein zweites Jahr, in welchem ich mich jetzt noch befinde ( bis Dezember) . Aus bestimmten Gründen möchte ich meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr aufsuchen, werde kündigen. Jetzt ist meine Frage, da ich nicht verheiratet bin ( lebe aber mit dem Vater des Kindes zusammen ) und aus betreuerichen Gründen meines Sohnes vorerst auch nur einen Minijob bei einem neuen Arbeitgeber annehmen könnte , ob es möglich ist NUR bei der Krankenkasse noch ein drittes Erziehungsjahr zu beantragen (Erlaubnis des Arbeitgebers würde ja dann wegen der Kündigung wohl wegfallen ) Und wäre ich auch in diesem Falle im dritten Jahr beitragslos weiter versichert? Vielen Dank im Vorraus . Mit freundlichen Grüßen


Sternenschnuppe

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Nein, dann musst Du selbst zahlen. Wieso nimmst Du nicht einfach noch das dritte Jahr ?


Mitglied inaktiv

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Mach doch noch ein Jahr EZ und arbeite Teilzeit in EZ. Mit Erlaubnis deines AG darfst Du das ja auch woanders machen. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Weitere Alternative wäre noch heiraten. Er hätte mehr netto und Du kannst beitragsfrei mitversichert werden. Sofern er nicht privat versichert ist.


Dezembermami0512

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Ich möchte ja wie im Text geschrieben das dritte Jahr nehmen. Mit meinem jetztigen Arbeitgeber über ein drittes Jahr zu reden und dann auch noch die Erlaubnis zu bekommen woanders einen Minijob zu machen , das kann ich vergessen. Deshalb sehe ich nur die Möglichkeit dort zu kündigen. Da ich dann bei meinem jetztigen Arbeitgeber ja auch kein drittes Jahr beantragen kann wollte ich nur wissen ob das bei der Krankenkasse geht und reicht. Und ob ich dann weiter versichert bin wenn ich einen Minijob annehme. Is bisschen schwer zu erklären, wurde glaube ich auch falsch verstanden


Sternenschnuppe

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Wenn Dein AG Dir keinen Minijob anbieten kann, dann muss er ihn woanders erlauben, es sei denn Du willst zur Konkurenz. Ansonsten musst Du Dich wie gesagt selbst versichern und zahlen. Beitragsfrei ohne AG geht nicht. Oder die anderen aufgezählten Optionen. Arbeitsamt fällt auch weg, dafür musst Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten. Sperre gibt es da auch wegen Eigenkündigung. Einfach so ablehnen kann der AG auch einen Nebenjob nicht, das muss er begründen. Kann er das ?


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