Meli 123
Hallo Habe ein Problem. Habe die Ausbildung zum Pflegefachhhelfer abgeschlossen und fange im September die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin an. Alles schon vertraglich geklärt. Doch jetzt bin ich schwanger. Die erste Ausbildung in Teilzeit ging mit meinen drei Jungs(alle unter fünf) ohne Probleme. Die Ausbildung ab September ist auch in Teilzeit. Hätte vor, nur die Mutterschutzzeit zuhause zu bleiben, danach kümmert sich meine Mama ( eh Tagesmutter) Vormittag um das Baby und ich könnt gleich wieder einsteigen... Meine Frage 1. Bekomme ich im Mutterschutz das gleiche Geld wie jetzt? 2. Da ich vor allem in der Praxis fehlen werde ( wäre ja eigentlich nicht erlaubt, infektionsgefahr), darf ich die Stunden nacharbeiten? 3. Darf ich aus rechtlicher Sicht überhaupt nach der Unterbrechung weitermachen? Oder verfällt dann mein Bildungsgutschein? Danke für die Antwort
Hallo, es ist etwas missverständlich, denn es ist nicht erkennbar, ob Sie Ihre Fragen auf den Bildungsgutschein oder die Ausbildung richten. 1. Grds ja 2. Der AG kann Sie doch auch umsetzen 3. Sie wollen doch nur für den Mutterschutz unterbrechen. Halte ich für unproblematisch. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich glaube da liegt in Mißverständnis vor. Die Tätigkeit als Altenpflegerin ist nicht per se für Schwangere verboten. Es sind nur bestimmte gefährdende Tätigkeiten wie schwer heben und Injektionen verabreichen, die nicht erlaubt sind. Da du den Vertrag bereits hast, wirst du nicht gekündigt werden. Ob es möglich ist, die Ausbildung zu absolvieren, sollten du und dein Arbeitgeber mit der Institution klären, die die die Prüfungen abnimmt und die Aufsicht über die Ausbildung führt. Die haben auch Lösungen für schwangere in Ausbilung. Denn du bist da ganz sicher nicht die erste.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe im Mai 2014 über einen Bildungsgutschein meine lang ersehnte Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Laut der Gynokologin darf ich bis zum 26.05.2015 Arbeiten bzw Schule gehen. Meine Frage jetzt dazu ist: Was kann ich tun, damit mir das 1. Ausbildungsjahr anerkant wird und ich nach der Geburt und Mutterschutz im 2.Le ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit