Baby Alissa
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sehr, dass Sie mir ein wenig weiter helfen können! Meine Situation ist folgende: ich habe eine 2 jährige Tochter. Während der Elternzeit mit ihr bin ich umgezogen. Leider hat es mit dem in Aussicht gestellten Betreuungsplatz für sie nicht geklappt und so blieb ich weiterhin zu Hause. Ich habe im Juni 2012 einen Antrag auf ALG1 gestellt, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde, da meine Tochter keine Betreuung hatte. Also bezog ich bis Dezember 2012 Hartz4. Ab Januar 2013 wurde mir dann ALG1 bewilligt, da ich inzwischen einen Betreuungsplatz für meine Tochter bei einer Tagesmutti gefunden habe. Gleichzeitig stellte sich aber heraus, dass ich wieder schwanger bin. Der Entbindungstermin ist am 30.08.2013 Als ich dies beim Arbeitsamt meldete, sagte man mir, dass man mich weiter informieren würde zwecks Mutterschutz usw. Dies ist leider noch nicht geschehen und ich habe jetzt Sorge, dass mir wichtige Infos fehlen bzw. ich zum Beispiel wichtige Anträge stellen müsste von denen ich keine Kenntniss habe. Können Sie mir sagen, wie es jetzt weiter gehen müsste? Muss ich mich irgendwo melden? Muss ich Mutterschutz beantragen? Was passiert nach der Geburt unseres Babys? Welche Ansprüche habe ich? Muss ich wieder Hartz4 beantragen, da ich ja dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung stehe? Muss/Soll ich Elterngeld beantragen? Ich weis es sind viele Fragen!! Aber ein kleiner Tipp für den nächsten Schritt würde mir schon sehr helfen!!! Ich hoffe ich habe es nicht zu verwirrend geschrieben!!! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Der Vater des Kindes / der Kinder ist für Dich zuständig. Wieso H4 ? Elterngeld bekommst Du, Kindergeld, Unterhalt + Betreuungunterhalt ..... Während ALG1 Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes. Wie viele Monate ALG1 hast Du denn noch über ?
Baby Alissa
Hallo Sternschnuppe, erstmal lieben Dank für deine schnelle Antwort!!! Ich habe von dem ganzen keinen Ahnung, deswegen die vielen Fragen. Ist mir ja selber ein wenig unangenehm aber jetzt ist es erstmal so. Mit dem Vater der Kinder bin ich nach wie vor zusammen. Mein Freund geht Vollzeit arbeiten verdient aber nicht ganz so viel. ALG1 würde ich bis Dezember 2013 beziehen, wenn ich jetzt nicht schwanger geworden wäre. Ich bin halt einfach ein wenig überfordert von dem Ganzen und weis nicht wo ich ansetzten soll....
Sternenschnuppe
Zusammen ist schon einmal gut :-) Dann habt ihr sein Gehalt, 2x Kindergeld , 1x Elterngeld. Zur Not gehen dann noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Ansonsten würde bei eventueller Heirat Lohnsteuerklasse 3 auch ein paar Euro mehr in die Familienkasse spülen ;-)
Baby Alissa
Na das ist doch mal eine Ansage :) Vielen lieben Dank!!!!
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