Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezug auf eine andere Frage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezug auf eine andere Frage

AnaundHarald

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-bei-Mischeinkommen_109025.htm Hallo ich wollte keinen separate Frage aufmachen vielleicht können Sie mir/uns ja so helfen. Wir erwarten Ende Dezember unser Baby. Am vergangen Montag waren wir bei der Elterngeldstelle (L-Bank, Karlsruhe) wo uns die Hiobsbotschaft mit geteilt wurde. Das meine Frau da sie dieses Jahr ein klein Gewerbe angemeldet hatte neben ihrem Regulären Arbeitsplatz (Sachbearbeiterin in der Buchhaltung) wird zur Berechnung des Elterngeldes das Steuerjahr 2014 genommen! Was gar nicht geht!!! Das wäre ein Ruin da sie extra noch einen 450€ Job angefangen hat Anfang des Jahres da wir das Baby geplant haben um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Mitte des Jahres hat sie dann noch ein paar Tupperware Partys gemacht wofür sie dann ein Kleingewerbe anmelden musste um die Provisionen zu erhalten. Das ging von April 15 bis ca. November 15 allerdings waren das ca. 300€ nur. In ihrer Antwort zu oben genannter Frage (Link: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-bei-Mischeinkommen_109025.htm) steht bzw. so versteh ich das, wenn das Gewerbe nicht die 12 Monate vor der Geburt des Kindes komplett bestand wird zur Berechnung ganz normal die letzten 12 Monaten genommen wir haben im April auch noch extra die Lohnsteuerklasse gewechselt. Und wie oben schon erwähnt Kamm jetzt der Große Hammer. Ihre Antwort lässt uns daher wirklich hoffen. Allerdings wäre es super wenn wir einen Rechtlichen anhakte Punkt hätten. Ich bin Rechtsschutz versichert ich könnte versuchen eine Erstberatung also die Kosten dafür über meine Versicherung abrechnen zu lassen. Wäre super wenn Sie uns weiter helfen können und uns mitteilen ob es dafür einen Paragraphen gibt? Da die Dame meinte das es zwar blöd ist aber so wäre es leider. Mit freundlichen Grüßen Ana und Harald


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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