Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezogen auf grade wegen teilzeit in elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezogen auf grade wegen teilzeit in elternzeit

maierdbeere

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Sie haben mir geantwortet, dass der Arbeitgeber mir andere Arbeitszeiten als von mir gewünscht zuweisen kann. In denen kann ich natürlich nicht arbeiten, sonst hätte ich die anderen Zeiten kaum aufgeschrieben. Er hat natürlich auch genau die nicht aufgeführten Zeiten angeboten. Kann ich jetzt einen neuen Antrag machen mit einer neuen Stundenanzahl und Zeiten innerhalb seiner dargestellten? Oder habe ich nach Ablehnung keine Chance mehr. Er hat sich während der 4 Wochen Frist leider auch diesbezüglich gar nicht mit mir in Verbindung gesetzt... Ich hatte irgendwas gelesen von neuer Antrag erst nach 2 Jahren? Gilt aber sicher für nach der Elternzeit oder? Danke noch mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bieten Ihre Arbeitskraft in TZ an und er kann die Stunden bestimmen. In Ihrem Antrag haben Sie, wenn ich es richtig verstehe, Tz-Antrag mit bestimmten Zeiten gestellt - und er hat zurück geschrieben, dass er nur andere Zeiten hat. Ich würde ihm neu schreiben, dass Sie gerne TZ arbeiten würden und was er Ihnen anbieten kann.Wenn die Zeiten dann für Sie unmöglich sind, können Sie sich (mit seiner Zustimmung) einen TZ-Job bei einem anderen AG suchen - und dann am Ende der EZ schauen, wo es Ihnen besser gefällt, Liebe Grüße NB


cube

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Wenn ich dich richtig verstehe, hat er doch nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern nur deine Wunschzeiten - und dir ein Gegenangebot gemacht bzw. mitgeteilt, wann es ginge. Das ist für mich keine Absage sondern eine Verhandlung darüber, wie man doch zu einer Einigung kommen könnte. Er muss sich auch nicht telefonisch mit dir in Verbindung setzen - schriftlich hat er eben auch immer einen Nachweis darüber, was angeboten oder welche Einigung erzielt wurde. Nach seinem Gegenangebot wärest du nun an der Reihe, dich zu melden. Kommt ihr gar nicht überein, kannst du auch bei einem anderen AG in TZ während der EZ arbeiten.


maierdbeere

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Er hat den antrag so wie er ihm vorliegt abgelehnt mit Angabe, dass er keinen Beschäftigungsbedarf hat für die von mir angegebenen Zeiten. Die 4 Wochen Frist ist auch vorbei. Ärgerlich ist ja, dass der plan öfter umgestellt wird, nur eben für mich jetzt nicht, weil er mich raus haben will vermutlich.


cube

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bzgl. "nach der EZ kein Platz für dich" - das weißt du doch gar nicht. Der AG muss dich nicht in seine langfristige Planung bzgl. Personal involvieren. Möglicherweise soll die neue Kraft dann eine andere Aufgabe übernehmen, etc. bekommst du eine andere Stelle zugewiesen. Solange diese gleichwertig ist, darf er das. Aber wie gesagt: du kannst nicht wissen, was nach der EZ geplant ist und deswegen zB eine Klage in Erwägung zu ziehen oder so negativ zu denken, halte ich für verfrüht. Das du gleichzeitig mit deinem Antrag auf EZ mitgeteilt hast, das du in EZ auch TZ arbeiten möchtest, ist vermutlich kein offizieller Antrag auf TZ mit Zeiten und Daten gewesen oder? Dann ist es das eine nette Info für den AG, wobei er sich dann aber ja nicht darauf verlassen kann, das dies nach zB 1 Jahr tatsächlich immer noch dein Wunsch ist. Was meinst du, wieviel MA´s sagen, das sie ab x wieder kommen wollen - und dann feststellen, das es nicht geht/sie doch nicht wollen. Also ich würde als AG definitiv auch den offiziellen Antrag auf TZ abwarten bevor ich das ernsthaft in meine Planung mit einbeziehe.


maierdbeere

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Er kann die Ersatzkraft aber nicht anders einsetzen oder mich. Im persönlichen Gespräch hat er ja schon erwähnt, es wäre besser, ich würde mich anders orientieren, damit gehe ich davon aus, dass es nach der Elternzeit auch nicht anders aussehen wird. Gibt es fristen bis wann er mit mitgeteilt haben muss wie ich dann arbeiten werde? Muss ja auch fristen einhalten, falls ich kündigen müsste. Muss ein Arbeitgeber keine familiäre Situation berücksichtigen mit den Arbeitszeiten? Ich will ja nicht nur von 8-12 oder so, sondern schon ganz human. Bei meiner Einstellung damals hat er das ja auch berücksichtigt und mit mir zusammen geeignete Zeiten gesucht.


Himbeere2008

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Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Wenn du diesen nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. Auf deine familiäre Situation wie z.B. Kinderbetreuung muss der Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen.


Himbeere2008

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Zudem hat er dir doch ein Angebot unterbreitet. Damit hat er seine Pflicht getan.


maierdbeere

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Er hat mir ein Angebot unterbreitet, weil er weiß, daß ich da nicht arbeiten kann. Ist ja sehr sozial. Meinen alten arbeitsvertrag kann ich bin den Stunden her bedienen, aber da wird er die Zeiten ja auch so legen. Oder habe ich Anspruch auf meine vorherigen Arbeitszeiten die Vertretung arbeitet ja auch nicht an meinem alten Zeiten, sondern für sie würde der Plan komplett umgestellt. Jetzt für mich will er das nicht. Da sie unbefristet eingestellt wurde, bleibt ja alles so wie er jetzt auch geschrieben hat


maierdbeere

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Ich habe ganz normale Arbeitszeiten in meinem Beruf angegeben und auch Zeiten bis arbeitsschluss 19 Uhr. Er könnte einfach den Plan umstellen und den Tag tauschen für eine Kollegin. Womit diese einverstanden wäre, weil es ja sowieso oft zu Änderungen kommt. Er will es eben nur nicht und das ärgert mich so, das er damit durch kommt. Wenn er jetzt jemanden neu einstellen würde, dann nur zu den Zeiten die er mir geschrieben hat? Wäre ja Quatsch, dann würde auch umorganisiert werden. So ist es bei uns gang und gäbe


Felica

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Noch einmal, nach der EZ musst du deinen Vertrag erfüllen. Wenn da kein von 8.00-13.00 Uhr steht hast du das auch keinen Anspruch drauf. Wr kann dich dann genau so einsetzen wie Bedarf ist. Das gleiche gilt in der EZ. Auch da muss man sich einigen. Nur weil du nun ein Kind hast, hast du halt keinen besonderen Bonus. Da musst du dann selbst schauen wie du eine Betreuung regelst. Zumal es in aller Regel auch noch einen Vater gibt. Kannst du das nicht, musst du kündigen. Aber auch andere AG werden Flexibilität voraussetzen.


Himbeere2008

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Stehen in deinem Arbeitsvertrag feste Zeiten oder wurdest du vor der Elternzeit nach Bedarf eingesetzt?


maierdbeere

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In meinem Arbeitsvertrag stehen nur die Wochenarbeitszeiten. Ich will auch nur 5 Stunden weniger arbeiten während der Elternzeit als im Vertrag. Die Arbeitszeiten haben wir bei meinem Eintritt gemeinsam geregelt und auch da hatte ich schon Kinder und es wurde berücksichtigt. Ich habe wie gesagt auch 2x die Woche bis 19 Uhr angeboten zu arbeiten. Nur an diesen Tagen will er mich nicht. Ich will keine extra Behandlung. Alle andern Kollegen (wir sind Apotheker) sind kinderlos und haben kein Problem, den Tag, an dem sie bis 19 Uhr arbeiten auf einen anderen zu verschieben. Nur wer will das nicht ändern


maierdbeere

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Findet ihr das alle denn gerecht? Denn so liest es sich... Er stellt mit Beginn der Elternzeit Ersatz ein unbefristet und weiß ab da quasi schon, das er mich nicht zurücknehmen wird. Er sagt im Gespräch aber immer, das wird schon, das machen wir schon und nein offiziellen Gespräch dann ups, das sie wiederkommen damit hab ich nicht gerechnet. Ich habe gar keinen Platz mehr für sie. Da müsste ich ja jemanden kündigen. Suchen sie sich doch besser was anderes. Und dann auf meinem Antrag bietet er direkt die Zeiten, die natürlich für mich nicht möglich sind, obwohl es leicht wäre, den Plan anzupassen.... Ich finde es eine Frechheit... Und krass, dass er damit einfach so durchkommt


Himbeere2008

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Warum soll das ungerecht sein? Er bietet dir etwas an und du möchtest das nicht. Dann musst du kündigen und dir eine neue Stelle suchen. Da du keine festen Arbeitszeiten im Vertrag geregelt Hast, kannst du nichts dagegen machen . Nur weil jemand Kinder hat, hat er keinen Bonus oder bekommt eine Sonderbehandlung. Genauso wie der Irrglaube herrscht, ich habe Kinder und bekomme immer in Ferien Urlaub.


Felica

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Und wo ist für dich das Problem dir dann für die EZ was anderes zu suchen? Er könnte es dir nicht mal verbieten, den er hat ja keine Stelle. Du könntest sogar für die Zeit bis du was neues hast anteilig ALG1 beziehen. Und mit Glück ist die Stelle dann derartig super das du kündigst und dort bleibst. Wenn nicht muss dein AG dann halt nach der EZ schauen wie er es löst. Nicht dein Problem.


maierdbeere

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Er bietet mir was an? Ich finde nicht, dass er mir was anbietet. Ich würde ihn gern sehen, wenn ich sage, ich kann an diesen Zeiten... Das kann er finanziell nämlich gar nicht leisten,. Das steht in der Ablehnung auch drin, das er aus Kostengründen mich an den gewünschten zeiten nicht beschäftigen kann. Die ersatzzeiten stehen da nur, damit er fein raus ist. Wenn ich da jetzt arbeite, hat er die gleichen Kostenfaktoren wie am den anderen Zeiten. So sinnlos und ich finde es absolut nicht gerecht, dass man auf diesem Weg einfach Mitarbeiter los werden kann. Ich will überhaupt keine extrawurst und habe keine Zeiten angegeben nur während die Kinder in der kita sind. Das fände ich auch nicht schön für alle anderen... Aber er hat ja Ersatz und will mich deswegen nicht weil er die kündigen müsste. Das hat er mir ja auch so gesagt. Und das will er nicht


maierdbeere

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Er bietet mir was an? Ich finde nicht, dass er mir was anbietet. Ich würde ihn gern sehen, wenn ich sage, ich kann an diesen Zeiten... Das kann er finanziell nämlich gar nicht leisten,. Das steht in der Ablehnung auch drin, das er aus Kostengründen mich an den gewünschten zeiten nicht beschäftigen kann. Die ersatzzeiten stehen da nur, damit er fein raus ist. Wenn ich da jetzt arbeite, hat er die gleichen Kostenfaktoren wie am den anderen Zeiten. So sinnlos und ich finde es absolut nicht gerecht, dass man auf diesem Weg einfach Mitarbeiter los werden kann. Ich will überhaupt keine extrawurst und habe keine Zeiten angegeben nur während die Kinder in der kita sind. Das fände ich auch nicht schön für alle anderen... Aber er hat ja Ersatz und will mich deswegen nicht weil er die kündigen müsste. Das hat er mir ja auch so gesagt. Und das will er nicht


maierdbeere

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Auf die Aussage von Felica, dass es nicht mein Problem ist wie er das löst nach der Elternzeit... Ich denke schon, denn er wird mir auch dann die Zeiten zuweisen, die ich nicht arbeiten kann. Und dann muß ich kündigen.


cube

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Es gilt einfach der Arbeitsvertrag. Wenn dort steht, das du von x - y täglich eingesetzt werden kannst, dann musst du diese Zeiten auch erfüllen können. Der AG sollte familiäre Belange berücksichtigen, muss es aber nicht. Und er darf auch nicht andere, kinderlose Kollegen benachteiligen, in dem er dir entgegenkommt, die anderen dadurch aber zB immer nur noch bestimmte Schichten arbeiten können. Zumal auch kinderlose Kollegen zB familiäre Verpflichtungen haben können, von denen du nichts weißt. Ich kenne das Dilemma von beiden Seiten aus - als MA und als AG. Und so gerne ich manchmal zB Müttern aber eben ganz generell bestimmte Wünsche von Mitarbeitern erfüllt hätte, ist das nicht immer möglich, ohne einen Stundenverteilung zu schaffen, die auf Dauer zu Problemen führen kann. Wenn Flexibilität in der Arbeitszeiteinteilung gefragt/gefordert ist, kann ich einfach nicht für einen MA fixe Zeiten machen und es dann anderen verwehren mit Hinweis darauf, das es wegen der fixen Zeiten von MA Schulz leider nicht geht. Das ist offenbar für sehr viele MA´s gar nicht zu verstehen. Ja tatsächlich meinen viele MA´s, dass sie selbst ja ganz genau wüssten, das es doch ginge etc. Dem ist idR nicht so. Sicher gibt es schlechte AG´s, die auf gar nichts Rücksicht nehmen wollen - aber diese Annahme, wenn der AG nicht in meinem Sinne handelt, dann ist er unfair trifft, sehr oft einfach nicht zu. Er kann nicht anders im Sinne ALLER Mitarbeiter und des Betriebes. Du hast einen Vertrag. An den ist der AG gebunden - du aber auch. Das ganze funktioniert nicht als Einbahnstrasse. Klar ist das blöd für dich. Das kann ich verstehen. Aber wenn der AG dir doch jetzt schon signalisiert, dass du dich mit deinen Wünschen besser generell umorientierst, ist das sogar recht fair. Er könnte nämlich auch einfach nichts sagen und dir einfach nach der EZ kündigen. Also nein, unfair finde ich erst mal nicht. Auch bzgl. der TZ in EZ hat er dir ein Gegenangebot unterbreitet. Das dieses für dich unmöglich ist, ist blöd - aber soll er jetzt alle Dienstpläne umwerfen und damit Unfrieden im Team schaffen, um es einer Mitarbeiterin Recht zu machen? Für mich liest es sich ein bisschen so, als wenn du erwartest, als Mutter bevorzugt behandelt zu werden. Und das wäre mich als AG eine Attitüde, bei der ich weitere Sonderwünsche und damit Ärger erwarte und dem von vorne herein einen Riegel vorschieben wollen würde.


maierdbeere

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Ich verstehe überhaupt nicht warum du der Meinung bist, ich habe Sonderwünsche. Den. Das stimmt nicht. Das ich mir was anderes suchen soll, hat er schon gesagt, bevor er wusste, wann ich arbeiten kann. Also weiß ich, dass er mich definitiv nicht will. Es ist so bei uns, dass jeder ein oder 2 Tage bis 19 Uhr arbeitet. Ansonsten gerecht verteilt.Ich soll jetzt an 3 Tagen bis 19 Uhr arbeiten, nicht einen einzigen Vormittag, sondern immer nur nachmittags. Das finde ich frech, sorry. Ach ja und Samstags den ganzen Tag. Ich kenne alle Familiensituationen meiner approbierten Kollegen. Ist auch egal jetzt, ich versuche diese Zeiten zu organisieren, dann wird er mich oder die Ersatzkraft kündigen müssen, weil es von den Kosten nicht machbar ist für ihn


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