Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung wenn erneute SS in Elternzeit mit BV

Frage: Bezahlung wenn erneute SS in Elternzeit mit BV

Sherifa

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein erstgeborenes ist seit Juni 1 Jahr alt und ich habe noch bis Ende August elternzeit. Jetzt habe ich die Vermutung das ich Schwanger bin und weiß da ich zn Frühgeburt bin von der FA gleich ein BV erhalten werde wenn ich zu ihr gehe. Wie geht es finanziell für mich jetzt weiter? Soll ich im Sept einfach zur Arbeit und erst dann zur FÄ? Oder gleich melden wenn es so wäre? Mit freundlichen Grüßen Sherifa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie gehen zur FA und wenn Sie ein BV bekommen, erhalten Sie ab dem ersten Arbeitstag den Lohn so, als ob Sie arbeiten würden. Liebe Grüsse, NB


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