Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung Elterngeld Plus nach Beendigung der Elternzeit

Frage: Bezahlung Elterngeld Plus nach Beendigung der Elternzeit

sommersprosse79

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Hallo Frau Bader, ich bin Lehrerin in NRW und im Personalrat tätig. Um mein Mandat nicht zu verlieren, darf ich nicht länger als sechs Monate ohne Bezüge sein. Ich werde also sechs Monate nach Beendigung des Mutterschutzes in der Elternzeit 7 Stunden arbeiten (volle Stelle sind bei uns 28 Stunden). Heißt bei mir: ET 29.7.18, Mutterschaftsgeld bis 23.9.18, Rückkehr mit 7 Stunden am 23.3.19 notwendig. Mein Mann kann leider aus beruflichen Gründen keine Elternzeit nehmen. Dann bekäme ich ja von Ende September bis Ende März (genauer Tag ja je nach genauem Geburtstermin) sechs Monate Basiselterngeld. Die restlichen vier Monate beantrage ich dann ja Elterngeld Plus. Wird dieses denn dann auch acht Monate gezahlt (denn 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus), auch wenn ich meine Elternzeit nach genau einem Jahr beende und mehr Stunden arbeite (bleibe dann auch weiter unter der 75% Stelle)? Kurzum: Sind Beendigung der Elternzeit und restliche Zahlung des Elterngeld Plus unabhängig voneinander? Danke für Ihre Hilfe.


Mitglied inaktiv

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Elternzeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld, allerdings darf man während des Elterngeldbezuges maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten (das gilt sowohl für Basiselterngeld als auch für Elterngeld Plus). Wenn du nach Beendigung der Elternzeit unter den 30 Wochenstunden bleiben würdest, könntest du also weiter EG-Plus beziehen, allerdings würde dir dann auch das höhere Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Daher wäre es wahrscheinlich günstiger, wenn du 12 Lebensmonate Basiselterngeld nimmst statt EG-Plus.


sommersprosse79

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Danke für deine Antwort. Da ich aber ja mit 25 % (7 Stunden) wiederkommen muss ab Ende März, habe ich ja keine Wahl und muss die letzten Monate EG Plus nehmen und kann für diese Monaten kein Basiselterngeld beantragen.


Dojii

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Vorsicht noch in einem Punkt, wenn du in den ersten Elterngeld Plus Monaten 7h arbeitest und in den anderen (nach Ende der Elternzeit) bspw. 20h, dann wird in jedem Elterngeldplus Monat das Durchschnittgehalt aller Monate angerechnet. Beim EG Plus schaut man nicht, was hast du genau pro Monat verdient, sondern addiert alles und teilt es durch die Anzahl der Monate, um ein Durchschnittsgehalt zu bekommen. Sprich du wirst in den Monaten, in denen du 7h arbeitest genauso viel/wenig Elterngeld Plus bekommen wie in den, in denen du 20h arbeitest, obwohl du da effektiv weniger verdient hast als später.


Mitglied inaktiv

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Du darfst auch während des Basiselterngeldbezuges Teilzeit arbeiten (habe ich auch gemacht). Man muss nicht zwingend EG-Plus nehmen, wenn man Teilzeit arbeitet (es wird nur oft empfohlen, weil die Abzüge in der Regel geringer sind). Bei Familien-wegweiser.de gibt es einen Elterngeldrechner mit Planer, da kannst du verschiedene Varianten ausprobieren und dir ausrechnen, ob du mit Basiselterngeld oder EG-Plus insgesamt mehr herausbekommst.


sommersprosse79

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Ah super. Danke. Dass ich auch beim Basiselterngeld arbeiten darf, war mir nicht klar und auch dass beim EG Plus das Mittel gebildet wird nicht. Danke euch. Dann rechne ich beide Varianten mal mit dem Rechner durch.


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