Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsinhaber wechsel während meine 2 monatiges Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebsinhaber wechsel während meine 2 monatiges Schwangerschaft

yavuzesra61

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Hallo Liebe Frau Bader ich habe einige fragen unszwar bin ich fast in der 8te schwangerschaftswoche und habe heute mitbekommen dass mein chef den Laden verkauft also so gesehen dass der Inhaber wechselt und dass keine Mitarbeiter dann bleiben dass alle gekündigt werden. meine Frage ist jetzt wenn ich ende juni gekündigt bin wie kriege ich dann meine Gehalt weiterhin und kann ich gekündigt werden auch wenn ich trotz in der mutterschutz bin? kriege ich dann AG1 und steht mir mein elterngeld trotzdem zu? liebe grüße :) und danke ihnen im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die erste Frage ist doch, ob es tatsächlich nur ein Inhaberwechsel ist oder der gesamte Betrieb aufgelöst wird. Das kann ich so auf die Ferne nicht beurteilen, macht aber einen wesentlichen Unterschied. Denn wenn nur ein Betriebsübergang stattfindet, müssen alle Arbeitnehmer übernommen werden. Wenn der Betrieb tatsächlich schließt, was das Gewerbeaufsichtsamt prüfen muss, darf der Arbeitgeber Ihnen mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Sie müssen sich dann rechtzeitig arbeitssuchend melden und bekommen Arbeitslosengeld 1. wwenn man schwanger ist, ist das von Nachteil, weil diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes mit 0 Euro angerechnet werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst auch in der Schwangerschaft und in der Mutterschutzfrist gekündigt werden, wenn der Betrieb schließt. Die Kündigung läuft über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde. Elterngeld kannst du trotzdem beziehen, aber keine Elternzeit nehmen, solange du keinen Arbeitgeber hast. Wenn du es jetzt schon weißt, dass du arbeitslos wirst, dann such dir doch eine neue Stelle.


DannaM

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Ich habe gerade eine ähnliche Konstellation, Normal kann man nicht mal eben gekündigt werden nur weil der Besitzer wechselt ob schwanger oder nicht schwanger. Wenn man unter 10 Mitarbeiter ist dann kann man zwar fristgerecht gekündigt werden aber schwanger dann auch nicht wegen Kündigungsschutz. Ich bin jetzt gerade mitten in der Verhandlung. Mein "neuer" Arbeitgeber wollte das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, das hätte aber eine 12 Wochen Sperre für mich zur Folge. Kündigen will er mich bis jetzt nicht selber weil er mit mir nicht vor Gericht will. Mal sehen was die nächsten Tage bei mir bringen.


Mitglied inaktiv

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Wenn der Besitzer wechselt, ist das noch keine Betriebsschließung. Wenn das Personal mit übernommen wird, dann wird auch die Schwangere mit übernommen. Wenn allerdings der Betrieb schließt, dann dürfen auch Schwangere wie alle anderen gekündigt werden.


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