Rotrocky
Guten Tag, Frau Bader, ich bin schwanger und derzeit in einer PKV. Da ich längere Zeit in Elternzeit gehen möchte, muss ich ja dann die Kosten für die private Krankenversicherung in voller Höhe alleine tragen, ohne AG-Zuschuss, und das auch schon 6 Wochen vor der Geburt mit beginn des Mutterschutzes. Nun kam mir die Überlegung schon vor der Geburt mein Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit zu reduzieren, so dass ich unter die Beitragsbemessungsgrenze komme und mich somit schon vor der Geburt wieder gesetzlich krankenversichern kann. Können Sie mir weiterhelfen, ob dies möglich ist? Vielen Dank!
Hallo, bin im Ausland und kann nicht im Kommentar schauen. ich weiss nicht, wie lange man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss. Am betsen mit der KK abklàren. Liebe Grùsse, NB
shinead
M.E. kommt die Entscheidung zu spät. Du musst, um in die GKV wechseln zu können ein Kalenderjahr lang unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze gewesen sein. Dann könntest Du zum 01.01. in die GKV wechseln. Wenn Du jetzt schon schwanger bist, dann erfüllst du zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr die Voraussetzungen (beitragspflichtiges Entgelt.) Meine ehrliche Meinung zu diesem Thema: Du hast (wahrscheinlich aus Kostengründen) als Du konntest die PKV gewählt. Für Frauen im gebärfähigen Alter ist das ein Risiko. Im Falle einer Schwangerschaft bedeutet das nämlich, dass in der Elternzeit nicht nur die eigene Krankenversicherung, sondern auch die Krankenversicherung des Babys gezahlt werden muss. Ja, die PKV hat nicht nur Vorteile. Wenn alle in Case of Emergency für die Beitragsfreiheit und die Familienversicherung wieder in die GKV wechseln würden, würden die Beiträge noch mehr steigen. SO funktioniert Solidarität nicht. Man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken. Manchmal muss man vorher überlegen, was auf längere Sicht kostengünstiger ist. Du hast (hoffentlich) lange günstige Beiträge gezahlt. Das so gesparte Geld, musst Du jetzt eben für deine KV in der Elternzeit einsetzen. kopfschüttelnde Grüße Corinna
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