Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Frage: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin in der 7 SSW und in einer Lungenfachklinik in der Anästhesie tätig als Krankenschwester. Ich habe eine intakte Schwangerschaft. Die Betriebsärztin hat ein generelles Beschäftigungsverbot empfohlen, wegen aerogener Infektionsübertragung(multiresistente Keime, Tuberkulose etc.), die Personalabteilung sagte mir, dass der Arbeitgeber hierzu noch zu stimmen muss. Bedeutet das, dass die Empfehlung der Betriebsärztin nicht gültig ist? Und darf mich der Arbeitgeber irgenwohin versetzen wo es ihm gefällt, wo ich aber nicht eingelernt bin? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Betriebsärztin spricht eine Empfehlung aus. Der AG darf Sie umsetzen auf eine Stelle, wo keine Gefahr droht. Auch wenn Sie da eingelernt werden müssen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, er darf Dich versetzen wo das Kind und Du nicht gefährdet sind. Du kannst ja angelernt werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Aber da die Betriebsärztin ja ein generelles Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft empfiehlt, betrifft dies doch jegliche Tätigkeit oder nicht?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Betriebsärzte haben die Aufgabe, Empfehlungen/Gutachten an den Arbeitgeber zu geben, und sie können damit bestimmte gefährdende Tätigkeiten ausschließen. Letztlich ist es aber die Entscheidung des Arbeitgbers, der Empfehlung zu folgen oder nicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. Natürlich haben Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und Umsetzungen Vorrang vor einem vollständigen Beschäftigungsverbot! Die Umsetzung musst du akzeptieren, schließlich wirst du ja weiter voll bezahlt. Wenn es Fragen und Probleme gibt, wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Mir scheint, dass der Betriebsarzt hier seine Kompetenzen überschritten hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was steht genau im Attest? Wortlaut? Administrative Aufgaben und unschädliche Tätigkeiten darf er nicht verbieten.


mellomania

Beitrag melden

ja. der AG ist sogar verpflichtet, dich so einzusetzen, dass du nicht gefährdet bist. nur wenn ausschließlich!!!! medizinische Gründe ein BV rechtfertigen, kann der AG nichts machen d.h. du müsstest liegen bis Ende der Schwangerschaft etc. ansonsten kannst du eingelernt werden


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was spricht denn dagegen wenn der AG eine Position findet in der du arbeiten kannst und du keinen Ansteckungsrisiko ausgesetzt wirst? Jeckyll


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Benötige ich von dem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber , dann eine Bescheinigung oder ein Schriftstück als Nachweis? Wenn ja wo muss man das einreichen? Der Arbeitgeber sagte mir es geht alles sein Gang ? Lg

Hallo, Mein Chef meinte zu mir, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann nur der Arzt aussprechen. Aber es gibt doch auch laut Mutterschutzgesetz Arbeiten die eine sofortige Freistellung nötig machen(Beispiel Kita-Erzieher). Dies spricht dann doch der Arbeitgeber aus, oder? Nennt es sich einfach nur anders? Vielen Dank im Vor ...

Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und in der 6ssw. Mein Chef will mir nun ein Beschäftigungsverbot ausstellen weil ich aktuell Krankgeschrieben bin und es mir nicht gut geht. Bin gesundheitlich und psychisch angeschlagen. Für mein Chef ist ein BV besser als eine Krankmeldung sagt er wegen Geld. Er meinte wenn es mir besser geht nach der An ...

Sehr geehrte Frau Bader, Am 3.8.20 habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert worauf hin dieser an meine Krankenkasse ein unmissverständliches schreiben verfasst hat, worin er ein Beschäftigungsverbot mit sofortiger Wirkung ausspricht. Da er in meiner Tätigkeit als Erzieherin den Schutz trotz Hygienemaßnahmen für mich und d ...

Hallo. Ich bin aktuell in der 5.SSW mit meinem ersten Baby. Also habe ich keine Ahnung was mich alles so erwartet, vorallem im Bezug auf organisatorische Dinge (Arbeit, Formulare, ..). Ich arbeite im Rettungsdienst und mein Arbeitgeber hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen aufgrund vieler potenzieller Risikofaktoren für mich un ...

Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantr ...

Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Be ...

Hallo, ich bin im Einzelhandel tätig und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf. Er hat mir mündlich ein BV ausgesprochen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann kam die Schließung wegen des Lockdowns. Jetzt bekomme ich nur KuG und ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre elternzeit genommen, diese endet Anfang März. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, der Mutterschutz beginnt erst Anfang Mai. In der Zwischenzeit, so war die Absprache mit der Personalabteilung, sollte ich ins betriebliche beschäftigungsverbot gehen. Dieses wird für jede Schwan ...

Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...