KristinaVerena
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich nach den 3 Jahren Elternzeit (Ende war 08.07.2023) nun unbezahlt freigestellt im Urlaub (bis 31.08.2023). Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber bezüglich der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit und Reduzierung meiner Arbeitszeit von 25 auf 15 Stunden zum 18.09.2023. Vom 01.09.-16-09 habe ich Urlaub. Soweit ist alles gut gelaufen, wir haben uns einigen können. In diesem Gespräch eröffnete mir mein Chef dass ab 1.09.2023 der Laden bis ca Mitte November umgebaut wird. Nun weiß ich seit 13.08.2023 dass ich wieder schwanger bin. (zuvor hatte ich leider im Mai und Juni einen Abgang). Meinem Chef habe ich das diesesmal allerdings noch nicht mitgeteilt da ich erst abwarten möchte bis ein Herzschlag zu sehen ist. (Anfang nächser Woche voraussichtlich). Meine Frauenärztin hat mich bei der letzten leider verlorenen Schwangerschaft bereits aufgeklärt dass ich unter die Risikoschwangerschaft falle, aufgrund der vorherigen Abgänge und meines Alters. Nun ist meine Frage ob mir mein Arbeitgeber mit Bekanntgebung meiner SSW ein Betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen muss aufgrund der Lärmbelästigung bezüglich des Umbaus der auch meine Abteilung und die zwei direkt daneben liegenden betrifft. Entschuldigen Sie den ausführlichen Text. Viele Grüße und Danke für Ihre Rückantwort. Viele Grüße, KristinaVerena
Hallo, Er muss eine Gefährdungsprüfung machen. Lärm halte ich nicht für ein Problem. Wenn eine Fehlgeburt droht muss der Arzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB
WonderWoman
was er muss ist folgendes und zwar unabhängig vom umbau: eine gefährdungsbeurteilung machen, falls diese negativ ausfällt eine problemlösung suchen (home office, anderer arbeitsplatz) und falls das nicht geht ein bv aussprechen.
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