Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betrieb wechselt Eigentümer während des Mutterschutzes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betrieb wechselt Eigentümer während des Mutterschutzes

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe heute ein ziemlich komplexes Problem, zumindest kommt es mir gerade so vor. Kurz zu meiner Situation: Ich bin gerade im Mutterschutz, noch bis Anfang Februar, danach habe ich 2 Jahre Elternzeit angekündigt. Während meines Mutterschutzes wechselt die Firma, in der ich angestellt bin, den Eigentümer. Bis jetzt dachte ich immer, alle Verträge laufen einfach so weiter, bis mein jetziger Arbeitskollege und zukünftiger Chef letztens erwähnt hat, dass die Firma quasi neu gegründet wird, dass es die alte Firma dann eigentlich nicht mehr gibt. Er könnte, wenn er wollte, uns alle entlassen. Das wird er aber nicht, sondern wir werden alle neue Verträge bekommen, auch ich (obwohl ich ja gerade nicht arbeite, und auch länger nicht arbeiten werde). Doch wie sieht es nun mit meinem Urlaub aus? Ich habe noch Anspruch auf ca. 20 Urlaubstage (hatte Beschäftigungsverbot und bin jetzt im Mutterschutz). Muss mein neuer Arbeitgeber die Urlaubstage auch übernehmen? Oder muss sie mir mein alter Chef noch ausbezahlen? Würde sich die Auszahlung finanziell negativ auswirken? (bin noch bis Anfang Februar im Mutterschutz). Muss ich sonst noch etwas beachten? Die Ankündigung der Elternzeit habe ich bereits beiden vorgelegt und von beiden unterschreiben lassen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist auf die Ferne schwer zu beurteilen. Wenn eine tatsächliche Betriebsübernahme stattfindet, kann er nicht einfach kündigen. Es bestehen die alten Verträge fort. Wenn jedoch tatsächlich ein neuer Vertrag geschlossen wird, haben Sie eine Abgeltungsanspruch der Urlaubsansprüche gegenüber dem alten Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn die AN und die verträge so übernommen werden, dann bleibt alles wie es ist. Ich hab in der Elternzeit 2 Eigentümerwechsel mitgemacht und jeweils nur neue Arbeitsverträge bekommen mit gleichen Inhalten. Der Urlaub bleibt bestehen. Kündigen kann er auch nicht , da Du in der Elternzeit Kündigungsschutz hast.


Pamo

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Lass das vom Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob es sich um eine Firmenauflösung oder -übernahme handelt. Mit den reduzierten Informationen von dir klingt es nämlich so, als würde der neue Chef bluffen, weil er allen Änderungsverträge verpassen will. Das würde ich als Warnung hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit werten. Er kann dir natürlich so oder so nach der Elternzeit kündigen, wenn du nicht im Umfang der alten Arbeitsvertrags zur Verfügung stehst. Ich würde an deiner Stelle versuchen mir den nichtgenommenen Urlaub auszahlen zu lassen, bevor ich später darum kämpfen muss.


Sternenschnuppe

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Der wird dann aber aufs Elterngeld angerechnet. daher genau prüfen lassen wie Pamo sagt, um was es sich genau handelt. Im Endeffekt bist ja nun eh erst einmal raus, da Elternzeit. der erworbene Urlaub muss ausgezahlt werden oder später dann genommen werden. Schau Dir am besten an was für einen Vertrag Du bekommst und wenn dann Unklarheiten sind, dann einmal vom Anwalt prüfen lassen.


Pamo

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prüfen lassen BEVOR du ihn unterschreibst ;)


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