Frage: Betreuungszeiten für Tagesmutter

Hallo, Ich habe meinen Sohn auf 20 Stunden bei einer Tagesmutter untergebracht! Jetzt habe ich einen Vollzeitjob angenommen und das Jugendamt darum gebeten meine Stunden aufzustocken! Da mein Mann um 5 Uhr morgens zur Arbeit fährt und er erst um 16 Uhr wieder zuhause ist und ich nur in der Nachtschicht von 20-4 Uhr arbeite, sagte mir der nette Herr vom Jugendamt ich würde keine Stunden zum schlafen bekommen! Ich war echt erstaunt! Ich habe ihm gesagt wenn ich um 5 Uhr zuhause bin müsste ich wenigstens 6 std schlafen wie soll das den funktionieren??? Ich hab jetzt die Frage kann mir das Jugendamt die Übernahme der Kosten Ablehnen? Wir sind beide Vollzeit angestellt! Ich wäre für Ihre Hilfe echt dankbar! Ich habe gedacht das man als Steuerzahler Einwendung mehr rechte hat, in Deutschland wird man bestraft das man Kinder hat und ich habe gleich 3 davon!

von Anita-1986 am 07.03.2019, 13:34



Antwort auf: Betreuungszeiten für Tagesmutter

Hallo, Sie haben Anspruch auf die Tagesmutter nach dem Bedarf. Frage ist, wie hoch der Bedarf ist. Wenn Sie morgens um fünf nach Hause kommen, können Sie sicher rein theoretisch ca. für 2 Stunden wieder hinlegen, müssen dann das Kind wegbringen und können sich dann von 8:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr wieder hinlegen. Das halte ich für zu unangemessen kurz. Lassen Sie sich von dem Arbeitgeber bescheinigen, dass sie Vollzeit arbeiten und lassen Sie sich von ihrem Arzt bescheinigen, dass Sie 8 Stunden Schlaf brauchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: Betreuungszeiten für Tagesmutter

Guck mal in die Satzung für die Kindetagespflege eures Landkreises, ist meist beim entsprechenden Jugendamt zu finden. Bei uns "Darmstadt-Dieburg" dürfen alle Kinder 30 Stunden die Woche betreut werden ohne Bedarfsnachweiß. Erst darüber muss man nachweißen das ein Bedarf da ist, ob dein berechtigtes Anliegen da ausreicht kann ich dir aber nicht sagen. Schlimmstenfalls könntet ihr die Tagesmutter für die mehr Stunden auch selbst bezahlen, aber das ist natürlich dann recht teuer.

von Woelfini am 07.03.2019, 15:12



Antwort auf: Betreuungszeiten für Tagesmutter

Wäre auch mein rat - schau mal in die Richtlinien deines Bundeslandes bzgl. Betreuung und der evt. erforderlichen Nachweise. Ansonsten würde ich den netten Herrn mal darauf hinweisen, wie du denn dann bitte arbeiten gehen sollst und ob es ihm lieber wäre, du müsstest kündigen und ALG beantragen. Andere Option: deinen AG fragen, ob er dir einfach eine Bestätigung über die Stundenzahl schreiben kann - ohne Angabe der Arbeitszeiten. Einfach "Frau xy arbeitet ab yyy 30 Stunden wöchentlich/6 Std. täglich ...". Vielleicht reicht das dem netten Herrn ja schon. Denn theoretisch muss er ja gar nicht wissen, wann du arbeitest, sondern nur, wieviele Stunden du arbeitest und dementsprechend eben auch x Stunden Betreuung benötigst.

von cube am 07.03.2019, 16:11



Antwort auf: Betreuungszeiten für Tagesmutter

Dann aber auch den Arbeitsweg mit rein nehmen ;) Also 30 Stunden Arbeitszeit PLUS realistischen Arbeitsweg. Bei uns geben sie die Adressen einfach in Google Maps oder was ähnliches ein und was raus kommt wird genommen. Das man die Zeit nie schafft weil Stau ist dann egal. Darum immer auch angeben WARUM man statt 20 Minuten 40 Minuten braucht etc.

von Woelfini am 07.03.2019, 17:50



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