Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungszeit mit Arbeitszeit nicht vereinbar

Frage: Betreuungszeit mit Arbeitszeit nicht vereinbar

BlueMoon88

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet in 4 Wochen und mein AG hat nach Monaten jetzt erst reagiert,er wusste das ich vormittags nur arbeiten kann für 4 Std., Arbeitszeiten lassen sich nicht mit der Betreuungszeit meines Sohnes kombinieren da ich nach der Kita niemanden habe. Was mache ich jetzt,er lässt mich auflaufen und er wartet darauf das ich kündige. Ich habe noch nicht auf sein Schreiben geantwortet,kann die Teilzeit Stelle so nicht annehmen und die Zeit rennt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten - der Ag soll versuchen, es betrieblich einzurichten. Es bleibt nur die Verlängerung der EZ (falls möglich) mit der Arbeit in Tz bei einem anderen AG oder die Kündigung/ Aufhebungsvertrag Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

so leid es mir tut aber wenn du die stelle so nicht antreten kannst, bleibt dir entweder die verlängerung der elternzeit wenn du noch reste hast oder leider nur die kündigung. wobei die verlängerung der elternzeit drei wochen zu spät kommt um nahtlos zu verlängern. hast du noch reste? oder hast du einen neuen teilzeitvertrag unterschrieben?


Felica

Beitrag melden

Wann genau hast du die TZ beantragt? Hattest du dabei uhrzeiten und Tage genannt? Wie biele Mitarbeiter hat euer Betrieb? Was genau hat er als Begründung genannt und lehnt er TZ ab oder nur bestimmte Zeiten?


marijanam79

Beitrag melden

Hallo, war bei mir auch so nach der elternzeit von Kind 2. Melde dich bei der Arbeitsagentur und schildere deinen Fall. Sollte es so bleiben bei dir und alles rechtens sein, wirst du keine Sperre erhalten. (Wenn du wirklich kündigen müsstet) war bei mir auch so. Viel Erfolg! Marijana


BlueMoon88

Beitrag melden

TZ wurde fristgerecht nach der Geburt beantragt.Uhrzeiten wurden genannt. Vor 3 Monaten fanden mehrere Anläufe meinerseits statt ohne Ergebnis,jetzt hatte ich auf das warten vom Chef nochmals geschrieben. Resturlaub habe ich noch.Das ich meinerseits die K.-Frist versäumt habe weiß ich,konnte ja niemand ahnen. Er hat in den Brief nur geschrieben das er jemand für diese X Std und Tage sucht.Da hätte er mich gleich kündigen können.Bin sehr verzweifelt. Wenn muss ich zum Amt und Anwalt wird sicher auch nicht helfen können,bleibt mir wohl die Eigenkündigung.


BlueMoon88

Beitrag melden

Abgelehnt ist noch nichts schriftlich,keine Gründe genannt,nur das er verschiedenen Zeiten hat wo die Betreuung nicht greift,sowie Vertrag noch keiner zustande gekommen.Betrieb 10 Mitarbeiter.


cube

Beitrag melden

Du hast zwar alles richtig gemacht, dennoch kann dein AG ablehnen. Bei Kleinbetrieben unter 15 Mitarbeitern sogar einfacher als bei größeren Betrieben. Bist du der Meinung, es wäre problemlos möglich (wurdeces anderen MA vielleicht schon mal genehmigt?), wird dir im Zweifelsfall nur die Klage bleiben. Ansonsten muß tatsächlich du kündigen, da du deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst. Ich würde noch mal das Gespräch suchen, um eine Begründung bitten - diese steht dir auf Nachfrage zu - und dann vielleicht auch darauf hinweisen, das der AG eigentlich innerhalb von 4 Wochen hätte antworten müssen. Leider ist die Nichteinhaltung der Frist keine Zustimmung im Sinne dessen, dass du jetzt deinen Antrag wie gestellt genehmigt bekommen müsstest. Aber evt. kannst du da ein bisschen „Druck“ machen von wegen wie kurzfristig und überraschend das für dich jetzt alles ist. Außerdem solltest du mit der Stadt sprechen bzgl. Kitaplatz mit passenden Betreuungszeiten. Nach denen klar, dass du deinen Job verlierst, wenn du keinen Platz mit mehr betreuungszeit zugewiesen bekommst. Der AG soll zwar familienfreundlich entscheiden - aber du hast ja auch die Pflicht, dich um passende Betreuung zu bemühen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Wir haben auf der Arbeit eine einigermaßen flexible Gleitzeitregelung, aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder arbeiten ich aber i.d.R. vormittags/am frühen Nachmittag und nur hin und wieder mal ganztags, wenn es Termine auf der Arbeit so erfordern (mein Mann legt seine Arbeitszeiten für diese Tage entsprechend um). Ich hatte b ...

Hallo! Zu den Fakten: •Seit 16.12.2017-15.12.2019 in Elternzeit. •Arbeitgeberwechsel mit Teilzeitvertrag 30h/W •Mitteilung über aktuelle Elternzeit ist erfolgt •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. •Erneute Elternzeit mit 2. Kind 19.06.21- 18 ...

Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus. Mein Partner und ich wollen für drei Monate den Partnerschaftsbonus nutzen. Ich arbeite dann 65% und er arbeitet 70%. Zusätzlich habe ich nun die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer Hochschule anzunehmen. Dieser wird i.d.R. als Honorarauftrag gestaltet und bleibt steu ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Frauenärztin gibt immer nur morgens Termine zur Untersuchung. Ich bin schwanger in der 16 Woche. Jetzt ist es so, dass ich ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von 5 Stunden habe. Ich fange immer um 8 Uhr mit der Arbeit an. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen , dass ich mit der Ärztin spreche und Sie mir nachm ...

Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage meine Elternzeit endet im Januar und eigentlich dachte ich das ich ganz normal wieder meine Arbeit nachgehe, habe mit meinem Chef ein Gespräch gesucht und hatte ihm vorgeschlagen, dass ich gern wieder ab Januar zur Verfügung stehe. Ich aber grad wegen dem Kindergarten nur frühs oder Nacht arbeiten könnte war er ...

Hallo Frau Bader, ich frage für unsere Tochter. Folgender Sachverhalt für den ich Hilfe brauche. Aus der geschiedenen Ehe sind 2 Kinder (9J./ 4J.) zu betreuen. Zur Zeit ist es so, das die Kinder von 14 Tagen 9 Tage bei der Mutter sind und 5 Tage beim Vater. Eine vorgeschlagene 7/7 Tage Betreuung lehnt er mit der Begründung ab, sein Arbeitgeb ...

Hallo,   Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Abs ...

Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei)  Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort   die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab ei ...

Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...