Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungszeit Kindergarten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungszeit Kindergarten

Titius2810

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Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich des Anspruches auf Betreuungszeit im Kindergarten: Wir wohnen in Brandenburg, es gibt also den Anspruch auf 6 Std./Tag. Mein Mann arbeitet Vollzeit von ca. 5/6 Uhr bis ca. 15/16 Uhr (teilweise länger). Ich habe im Dezember 2016 angefangen in unserer Kita halbtags in der Essensausgabe zu arbeiten. Das geht von 11:30 - 16 Uhr. Das Kitakonzept schreibt vor, dass alle Kinder um 9 Uhr da sein sollen, da dann ca. 1 Stunde die pädagogischen Dinge mit den Kindern gelernt werden. Bisher hatte ich also 9-15 Uhr. Nun habe ich 7 Stunden beantragt, weil ich, nachdem ich mein Kind zur Kita gebracht habe, meine Mama und Oma pflege (ca. 14,5 Std./Woche), komme dann nach Hause und gehe danach arbeiten. Die Zeit soll also von 9-16 Uhr gehen. Gott sei Dank ist mein Papa jetzt krank gewesen, um mein Kind aus dem KiGa abzuholen, ansonsten hätte ich das gar nicht geschafft. Der Antrag wurde erst abgelehnt mit der Begründung, ich arbeite zu wenig und das Kind soll halt erst um 10 Uhr hingehen (was gegen das Kitakonzept ist). Danach habe ich angegeben, dass ich ja noch meine Mama und Oma pflege, da ich nicht wusste, ob/dass das relevant ist. Ich habe dafür auch alle geforderten Unterlagen eingereicht. Nun verlangt unsere Gemeindeverwaltung zusätzlich (aufgrund voriger Differenzen können die mich schon nicht mehr leiden), dass ich einen konkreten chronologischen Tagesablauf vorlege. Jetzt ist meine Frage: Auf welcher Grundlage sind sie berechtigt, einen exakten Tagesablauf vom Aufstehen, Pflegen, Kind in den Kindergarten bringen, arbeiten und Arbeitsende von mir zu fordern? Alle, die sagen, ich soll es doch einfach machen, kennen die Gesamtsituation nicht. Mit den Mitarbeitern bei unserer Kitaverwaltung ist schon einiges vorgefallen und das bei so ziemlich allen Eltern und Erziehern, die ich kenne, und das sind viele. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um den Bedarf zu ermitteln halte ich das für zulässig. ich denke ja mal nicht, dass es da um geheime Dinge geht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei uns müssen die Kinder spätestens um halb neun da sein. Rechtlich weiß ich es nicht, ob Du Auskunft geben musst, aber trotz Gesamtsituation, welche Ausiwrkungen befürchtest Du wenn sie es wissen?


Mitglied inaktiv

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"Jetzt ist meine Frage: Auf welcher Grundlage sind sie berechtigt, einen exakten Tagesablauf vom Aufstehen, Pflegen, Kind in den Kindergarten bringen, arbeiten und Arbeitsende von mir zu fordern?" Das würde ich den Sachbearbeiter fragen: auf welcher Rechtsgrundlage fordern Sie diese Angaben?


Mitglied inaktiv

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Das Verlangen der Angaben dürfte zulässig sein, da die Behörde diese Angaben zur ordnungsgemäßen Bedarfsprüfung benötigt. Aufgrund dessen können sie den entsprechenden Nachweis verlangen, da die Unterlagen hinsichtlich der Pflege keine Aussage dazu treffen, zu welchen Zeiten die Pflege durchgeführt wird. DIe Pflege kann ja theoretisch auch in den Morgen- und Abendstunden durchgeführt werden, sodass für diesen Zeitraum keine Kinderbetreuung benötigt würde. Übrigens ist es (rechtlich) auch zumutbar, Kinder bei der Pflege von Angehörigen mitzunehmen und die Betreuung hierdurch sicherzustellen.


nici1909

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Hallo! Wir wohnen auch in Brandenburg und bei mir und meinen Kolleginnen hat das zuständige Jugendamt den notwendigen Stundenumfang für die Betreuung als Rechtsanspruch festgesetzt und innerhalb dieses Stundenumfangs konnte man dann Stunden in der Kita / im Kiga buchen. Das wurde 3x gemacht (Betreuungsbeginn, zum 3. Geburtstag und zum Schuleintritt) und bei Änderungsbedarf auch. Wieso macht das bei Euch die Gemeinde?


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