Frage:
Betreuungsplatz ablehnen
Sehr geehrte Frau Bader,
leidet habe ich schon wieder eine Frage.
Ich habe unser Gemeinde den Rechtsanspruch für die Betreuung meiner 2 Kinder ( 2.5 Jahre + 14 Monate? geltend gemacht.
Jetzt haben wir einen Platz bei einer Tagesmutter für kleinere Kind bekommen. Das zweite ältere Kind ist immer noch ohne Betreuung.
Eigentlich passen die Betreuungszeiten bei der Tagesmutter aber auch nicht.
Dieses sind nur von 7:30- 15:30 Uhr.
Ich habe dummerweise bei der Gemeinde Betreuungszeiten von 8-16 Uhr gemeldet. Das wäre ok, aber ich habe die Fahrzeit zur Arbeit nicht ganz mitgezählt. Habe ich hierfür auch einen Betreuungsanpruch? Darf ich den Betreuungsplatz ablehnen, da Arbeitszeit (6 Std.) + Fahr/wegzeit ( 2x45 Minuten) zusammen zeitlich die Betreuungszeit nicht decken? Was wären die Konsequenzen?
Ich habe meine Arbeit jetzt sowieso schon auf 6 Stunden gekürzt. Auf weniger wird sich mein Chef nicht einlassen. Ich will nicht undankbar sein, aber 1 Platz für 2 Kinder, und dann dieses Zeiten helfen nicht wirklich.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Emmka
von
Emmka
am 02.09.2022, 15:41
Antwort auf:
Betreuungsplatz ablehnen
Hallo,
Sie haben Anspruch für beide Kinder bis zu 45 Std/ Woche. Wenn es einen Kindergarten in der Gemeinde gibt, der das anbietet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2022
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Betreuungsplatz ablehnen
Entschuldigung für die schlechte Grammatik. :-( Schnell nebenbei am Handy geschrieben. Ich bin gerade im Stress da ich heute noch Zusagen soll.
von
Emmka
am 02.09.2022, 15:44
Antwort auf:
Betreuungsplatz ablehnen
Anmerkung:
Der Gemeinde haben wir schriftlich mitgeteilt dass wir Betreuungsbedarf von "mindestens" 8-16 Uhr haben.
Bisschen verschätzt. Mit Fahrzeit wären wohl 7:30 - 16:00 Uhr besser.
Aber Angebot der Tagesmutter ist jetzt 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
von
Emmka
am 02.09.2022, 16:51
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Betreuungsplatz ablehnen
Aber 6 Stunden Arbeit plus 2x45 min sind doch "nur" 7,5h und der Betreuungsplatz wäre für 8h. Da wäre ja noch eine halbe Stunde Puffer. Wieso ist es dann zu wenig?
von
roza_soza
am 02.09.2022, 21:24
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Betreuungsplatz ablehnen
@roza_soza
Also muss Kind 1 um 7: 30 Uhr bei der Tagesmutter abgeben.
Bin dann 8:35 in der Arbeit ( fährt ja nicht sofort eine S-Bahn)
Ok sagen wir Arbeitstart 8:45.
Arbeitsende bis 15 Uhr ( 6.Stunden + 15 Minuten genau.)
Rückfahrt 45 Minuten
= 16.00 Uhr.
Tagesmutter macht 15:30 Uhr aber zu.
Hoffe verständlich erklärt.
Ich würde sofort zur S-Bahn rennen, aber die fährt ja nicht jede Minute. Muss auf die erste. warten die kommt Und hab null Puffer falls ich eine S-Bahn verpasse.
Plus ich muss dass 2 Kind ja auch noch wo anders hinfahren zur Betreuung. Kostet auch noch extra Zeit.
Ich will die Tagesmutter nicht unbegründet ablehnen. Ich freu mich auf die Arbeit.
Aber in 8 Stunden zwei Kleinkinder in 2 verschiedene Einrichtungen bringen, die Km aus leider liegen, plus zur Arbeit fahren und Arbeiten. Funktioniert nicht.
von
Emmka
am 02.09.2022, 22:16
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Betreuungsplatz ablehnen
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass das 1. Kind nicht betreut ist. Allerdings kann sich das schnell ändern, insofern die Gemeinde eine Betreuung zur Verfügung stellt.
Sie haben eine Betreuungszeit von 8-16 Uhr angegeben. Können Sie ihre Arbeit nur in der Zeit ausüben? Wenn ja, lassen sie es sich von ihrem AG schriftlich bestätigen und legen es der Gemeinde vor. Können sie zu anderen Zeiten arbeiten entfällt der Grund, dass sie genau die Betreuungszeit brauchen.
Sie haben bei der Gemeinde eine 8-Stunden-Betreuung gefordert und bekommen diese. Selbst mit Fahrweg haben sie je 15 Minuten vorher und nachher als Puffer. Das ist nicht viel, aber machbar. Evtl. gibt es die Möglichkeit die Betreuungszeiten zu verlängern? Was sagt die Tagesmutter dazu?
Wenn sie den Platz bei der Tagesmutter für das 2. Kind ablehnen hat die Gemeinde trotzdem ihre Arbeit getan. Die Gemeinde muss keinen anderen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen.
Ablehnen, weil das 1. Kind noch keinen Platz ist kein Grund, da sich das schnell ändern kann und sie dann ohne Betreuung für das 2. Kind dastehen würden.
von
Ani123
am 02.09.2022, 22:17
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Betreuungsplatz ablehnen
@Ani123
Versehe ich alles.
Wenn ich jetzt den Platz ablehne. Was bedeutet der Rechtsanpruch ist verwirkt?
Für 1 Jahr? Für immer?
von
Emmka
am 02.09.2022, 22:38
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Betreuungsplatz ablehnen
Hast du denn mal mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen und dein Problem geschildert?
von
roza_soza
am 03.09.2022, 14:31