Emmka
Sehr geehrte Frau Bader, leidet habe ich schon wieder eine Frage. Ich habe unser Gemeinde den Rechtsanspruch für die Betreuung meiner 2 Kinder ( 2.5 Jahre + 14 Monate? geltend gemacht. Jetzt haben wir einen Platz bei einer Tagesmutter für kleinere Kind bekommen. Das zweite ältere Kind ist immer noch ohne Betreuung. Eigentlich passen die Betreuungszeiten bei der Tagesmutter aber auch nicht. Dieses sind nur von 7:30- 15:30 Uhr. Ich habe dummerweise bei der Gemeinde Betreuungszeiten von 8-16 Uhr gemeldet. Das wäre ok, aber ich habe die Fahrzeit zur Arbeit nicht ganz mitgezählt. Habe ich hierfür auch einen Betreuungsanpruch? Darf ich den Betreuungsplatz ablehnen, da Arbeitszeit (6 Std.) + Fahr/wegzeit ( 2x45 Minuten) zusammen zeitlich die Betreuungszeit nicht decken? Was wären die Konsequenzen? Ich habe meine Arbeit jetzt sowieso schon auf 6 Stunden gekürzt. Auf weniger wird sich mein Chef nicht einlassen. Ich will nicht undankbar sein, aber 1 Platz für 2 Kinder, und dann dieses Zeiten helfen nicht wirklich. Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Emmka
Hallo, Sie haben Anspruch für beide Kinder bis zu 45 Std/ Woche. Wenn es einen Kindergarten in der Gemeinde gibt, der das anbietet. Liebe Grüße NB
Emmka
Entschuldigung für die schlechte Grammatik. :-( Schnell nebenbei am Handy geschrieben. Ich bin gerade im Stress da ich heute noch Zusagen soll.
Emmka
Anmerkung: Der Gemeinde haben wir schriftlich mitgeteilt dass wir Betreuungsbedarf von "mindestens" 8-16 Uhr haben. Bisschen verschätzt. Mit Fahrzeit wären wohl 7:30 - 16:00 Uhr besser. Aber Angebot der Tagesmutter ist jetzt 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
roza_soza
Aber 6 Stunden Arbeit plus 2x45 min sind doch "nur" 7,5h und der Betreuungsplatz wäre für 8h. Da wäre ja noch eine halbe Stunde Puffer. Wieso ist es dann zu wenig?
Emmka
@roza_soza Also muss Kind 1 um 7: 30 Uhr bei der Tagesmutter abgeben. Bin dann 8:35 in der Arbeit ( fährt ja nicht sofort eine S-Bahn) Ok sagen wir Arbeitstart 8:45. Arbeitsende bis 15 Uhr ( 6.Stunden + 15 Minuten genau.) Rückfahrt 45 Minuten = 16.00 Uhr. Tagesmutter macht 15:30 Uhr aber zu. Hoffe verständlich erklärt. Ich würde sofort zur S-Bahn rennen, aber die fährt ja nicht jede Minute. Muss auf die erste. warten die kommt Und hab null Puffer falls ich eine S-Bahn verpasse. Plus ich muss dass 2 Kind ja auch noch wo anders hinfahren zur Betreuung. Kostet auch noch extra Zeit. Ich will die Tagesmutter nicht unbegründet ablehnen. Ich freu mich auf die Arbeit. Aber in 8 Stunden zwei Kleinkinder in 2 verschiedene Einrichtungen bringen, die Km aus leider liegen, plus zur Arbeit fahren und Arbeiten. Funktioniert nicht.
Ani123
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass das 1. Kind nicht betreut ist. Allerdings kann sich das schnell ändern, insofern die Gemeinde eine Betreuung zur Verfügung stellt. Sie haben eine Betreuungszeit von 8-16 Uhr angegeben. Können Sie ihre Arbeit nur in der Zeit ausüben? Wenn ja, lassen sie es sich von ihrem AG schriftlich bestätigen und legen es der Gemeinde vor. Können sie zu anderen Zeiten arbeiten entfällt der Grund, dass sie genau die Betreuungszeit brauchen. Sie haben bei der Gemeinde eine 8-Stunden-Betreuung gefordert und bekommen diese. Selbst mit Fahrweg haben sie je 15 Minuten vorher und nachher als Puffer. Das ist nicht viel, aber machbar. Evtl. gibt es die Möglichkeit die Betreuungszeiten zu verlängern? Was sagt die Tagesmutter dazu? Wenn sie den Platz bei der Tagesmutter für das 2. Kind ablehnen hat die Gemeinde trotzdem ihre Arbeit getan. Die Gemeinde muss keinen anderen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Ablehnen, weil das 1. Kind noch keinen Platz ist kein Grund, da sich das schnell ändern kann und sie dann ohne Betreuung für das 2. Kind dastehen würden.
Emmka
@Ani123 Versehe ich alles. Wenn ich jetzt den Platz ablehne. Was bedeutet der Rechtsanpruch ist verwirkt? Für 1 Jahr? Für immer?
roza_soza
Hast du denn mal mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen und dein Problem geschildert?
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich möchte meinen Elternzeitantrag für drei Jahre stellen und nach einem Jahr Teilzeit wieder arbeiten (mache ich aktuell auch, 30/h/Woche). Meine Chefin ist damit einverstanden. Frage meinerseits: Kann der Arbeitgeber trotz voriger Genehmigung in einem Jahr sagen, dass mir, z.B. aus betrieblichen Gründen, doch keine Arbeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit (15 Std./Wo. verteilt auf 3 Tage). Nach Ende der Elternzeit möchte ich nicht wieder Vollzeit einsteigen aber stattdessen Teilzeit auf eine halbe Stelle (20 Std./Wo.) gehen. Mein Vorgesetzter möchte mir aber keinen Vertrag über 20 Std. geben, sondern sagt, ich solle weiter ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Hallo Frau Bader, Ich brauche dringend einen Rat. Meine Tochter kam am 3.1.22 zur Welt und habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit bis 2025 beantragt. Elterngeld beziehe ich noch bis Oktober 2023. Mein Plan war bzw es wurde schon in die Wege geleitet, dass ich meine Elternzeit verkürze und ab Oktober 2023 wieder Teilzeit mit 20h/Woche in m ...
… wenn ich ein Kind, geboren 2018, noch einmal eng betreuen möchte, wenn es nächstes Jahr in die Schule geht? Ich habe für dieses Kind bisher 12,5 Monate Elternzeit genommen, im ersten Lebensjahr des Kindes. Habe ich nun noch (fast) zwei Jahre Anspruch, ist das richtig? Und kann mir der AG meinen Wunsch nach einer weiteren Elternzeit ablehnen? ...
Hallo Frau Ra Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meiner 5 jährigen Tochter. Mit dem KV nicht verheiratet. Wir waren nur 4Monate zusammen. Es fanden bis jetzt zwei Treffen beim BU Träger statt. Einmal das große Gespräch, in dem ich seitens Psychologin als schlechte Mutter der ihre eigenen Bedürfnisse wichtiger als des Kindes sind, bezeichn ...
Hallo ich bin Mama von 3 Kindern. Wir haben letztes Jahr keinen Krippenplatz bekommen und deswegen den Rechtsanspruch geltend gemacht. Nun haben wir einen Krippenplatz erhalten, diesen möchten wir jedoch absagen. Hier meine Gründe: Kind 1 ist Schulkind, hat Ferien und Seminartage (1pro Schuljahr) Kind 2 ist in Kita A, dieser hat im Sommer und übe ...
Guten Tag, Wir überlegen für unseren Sohn einen Ü3 Platz der Stadt abzulehnen, da ich sowieso noch mit dem zweiten Kind in Elternzeit bin. Im Folgejahr brauchen wir aber einen Platz für ihn. Haben wir dann für den großen noch einen Rechtsanspruch für einen Platz im Folgejahr, oder haben wir dann bis zum Schuleintritt keinen Anspruch mehr, da wir d ...
Hallo Frau Bader. Danke vorab. Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf ...
Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden