Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuung Kleinkind kommende Zeit

Frage: Betreuung Kleinkind kommende Zeit

Car.78

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Hallo Frau Bader, so wie es aussieht, werden Krippen und Kitas noch länger geschlossen bleiben. Für unseren Sohn brauchen wir dann irgendwann eine alternative Betreuung, das ist mit unseren Jobs bis Ende August nicht vereinbar. Wäre es denn theoretisch möglich, die aktuelle Krippenerzieherin meines Sohnes anzusprechen? Beide haben ein sehr gutes Verhältnis, das würde super klappen. Da unsere Kita keine Notbetreuung anbietet, ist sie ja auch solange zuhause. Das Finanzielle wäre ebenfalls kein Problem. Nur- dürfte sie sich denn mit einem stundenweisen Nebenjob etwas dazuverdienen oder ist das gar nicht möglich? Ich will sie nur fragen, wenn ihr daraus keine Probleme entstehen. Danke, Caro H.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meine Freundin ist Tagesmutter und darf wegen Corona gar nicht arbeiten, auch nicht mit einem Kind. Hängt mglw vom Bundesland ab, ich denke aber nicht, dass es zulässig ist. Ich würde mich eher an der Frage der Notbetreuung aufhängen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Deine Frage erstaunt mich: Du schreibst, dass die Kita keine Notbetreuung anbietet. Ich bin davon ausgegangen, dass die Kitas Notbetreuung anbieten müssen. Anspruch haben Kinder, wenn mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Oder ist das abhängig vom Bundesland. Die Erzieherin müsste mit ihrem Arbeitgeber abklären, ob sie nebenbei arbeiten darf. 2 Vollzeit - Jobs gleichzeitig wird nicht gehen, aber auf 450 Euro-Basis oder bis zur Höchstarbeitsgrenze, warum nicht? LG luvi


Meyla

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Es bieten nur bestimmte Betreuungsformen auch Notbetreuung an. Aber dad "vergisst" man in den Medien gerne zu erwähnen. Sollte ich demnächst wieder arbeiten müssen, erwartet mich die Kündigung. Ich habe keine Betreuung, der Vater verliert seine Firma wenn er ausfällt, schwupp wären wir 2 Sozialhilfeabhängig. Geht trotz all der tollen Versprechen ganz super (und bei uns sind alle bei Systemrelevant)


Car.78

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@Luvi: Besagte Person arbeitet ausschließlich in der Krippe. Von den 5 Kindern dort ist keins „notbetreut“. Auch sonst war unsere Kita die letzten Wochen komplett geschlossen, ja. Mit 450€ werden wir nicht hinkommen. Wir bräuchten eine Betreuung von ca. 4h täglich, mindestens aber Mo- Do. Insofern ist das die Frage, wo da eine Höchstgrenze ist. Ich weiß auch nicht, ob sie momentan Kurzarbeitergeld bekommt (kirchl. Träger) und ob das an den Bedingungen etwas ändert.


Dreikindmama

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Bist du dir sicher, dass die Erzieherinnen in eurer Kita die letzten Wochen, als geschlossen war, gar nicht gearbeitet haben? Meine beiden Töchter sind Erzieherinnen. Bei Beiden gab es zwar die Notbetreuung an sich, es gab jedoch in ihren Einrichtungen kein einziges Kind das die Berechtigung zur Notbetreuung (beide Elternteile im systemrelevanten Beruf) hat. Trotzdem müssen beide jeden Tag ihre normale Arbeitszeit im Kindergarten verbringen. Es werden Arbeiten erledigt, zu denen man nicht kommt, wenn Kinder da sind. Außerdem ist es hier untersagt, Kinder, die in der Einrichtung betreut werden, in der man selbst Erzieherin ist, privat in Form von Babysitting o. ä. zu betreuen. Das untersagt hier der Träger der Einrichtung. Meine Töchter sind bei unterschiedlichen Trägern angestellt. Auch als meine Töchter in der Ausbildung zur Erzieherin waren und da jedes Jahr der 4-jährigen Ausbildung zu einem anderen Träger mussten (in der Ausbildung in Baden-Württemberg vorgeschrieben), war das schon so, dass sie bei keinem der Kinder in der jeweiligen Einrichtung privat babysitten durften. Gruß Sylvia


Dreikindmama

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Die Berechtigung für die Notbetreuung ist Bundeslandabhängig. Nicht überall reicht es, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tägig ist. In Baden-Württemberg z. B. müssen beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf tätig sein. Außerdem gilt die Berechtigung dann auch nur, wenn beide zum aktuellen Zeitpunkt auch arbeiten. Wenn z. B. nur einer arbeitet und der andere in Elternzeit ist, fällt die Berechtigung schon wieder weg. Gruß Sylvia


Felica

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Wie kommst du auf die Idee das sie aktuell nicht arbeitet? Hat sie dir das gesagt? Hier im örtlichen KiGa arbeiten die Erzieher auch. Teils in der Notbetreuung, teils im KiGa wo renoviert, geputzt und umgestellt wird, teils an anderer Stelle. Die bein Kreis angestellten Bezieher und Lehrer helfen zB im Gesundheitsamt aus.


Car.78

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@Felica: Die Leiterin sagte mir am Telefon, dass einmal in der Woche jemand dort die Post abholt. Es steht seit Wochen kein Auto auf dem Angestellten- Parkplatz, es ist dunkel und verrammelt. Daher meine kühne Schlussfolgerung, dass niemand drin ist. Ob die woanders irgendetwas tun, weiß ich natürlich nicht. Da allerdings die besagte Erzieherin nur als Unterstützung für die Krippe stundenweise arbeitet, gehe ich aktuell nicht davon aus, dass sie viel beschäftigt ist.


Ani123

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Ich gehe davon aus, dass ihr nicht in systemrelevanten Berufen arbeitet. Wäre das der Fall hättet ihr Anspruch auf Notbetreuung und das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in der Kita deines Sohnes. Da würde ich mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen. Evtl. reicht bei euch auch ein Elternteil im systemrelevanten Bereich. Davon Kinder in anderen Kitas mit unterzubringen und zu betreuen wird abgeraten bzw. soll nicht bewilligt werden, um die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten. Und selbst für 1 Kind muss die Kita eine Betreuung durch 2 Erzieher sicherstellen. Voraussetzung ist systemrelevant. Da wo ich arbeite war auch kurz ganz geschlossen und dann doch geöffnet, weil die Notbetreuung von 2 Kindern in Anspruch genommen wird. Ich kenne Kitas, da ist nur 1 Kind da. Bei uns werden wöchentlich die 2 Erzieher gewechselt (soll schließlich gerecht bleiben. Nicht, dass mehrere nur für zuhause sein das gleiche Geld bekommen, wie die beiden in der Kita.) Ich kenne Kitas, da sind die Erzieher täglich ihre Stunden da, so wie sie es auch wären, wenn die Kinder da sind. Da werden Berichte geschrieben, geputzt, uvm.. Alles unter Einhaltung der nötigen Maßnahmen. Jemanden nach Hause zu holen ist nicht gestattet, wg. der Ansteckungsgefahr und aktuell Kontaktsperre. Ihr werdet wohl auf systemrelevant hoffen müssen. Wenn ihr nicht zum Bundesland Berlin gehört, dann lest nach, welche Berufe dort als systemrelevant aufgestockt wurden. Zählt ihr unter den Berufen würde ich versuchen, dass auch im Wohnbundesland durchzusetzen.


Ani123

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Ich gehe davon aus, dass ihr nicht in systemrelevanten Berufen arbeitet. Wäre das der Fall hättet ihr Anspruch auf Notbetreuung und das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in der Kita deines Sohnes. Da würde ich mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen. Evtl. reicht bei euch auch ein Elternteil im systemrelevanten Bereich. Davon Kinder in anderen Kitas mit unterzubringen und zu betreuen wird abgeraten bzw. soll nicht bewilligt werden, um die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten. Und selbst für 1 Kind muss die Kita eine Betreuung durch 2 Erzieher sicherstellen. Voraussetzung ist systemrelevant. Da wo ich arbeite war auch kurz ganz geschlossen und dann doch geöffnet, weil die Notbetreuung von 2 Kindern in Anspruch genommen wird. Ich kenne Kitas, da ist nur 1 Kind da. Bei uns werden wöchentlich die 2 Erzieher gewechselt (soll schließlich gerecht bleiben. Nicht, dass mehrere nur für zuhause sein das gleiche Geld bekommen, wie die beiden in der Kita.) Ich kenne Kitas, da sind die Erzieher täglich ihre Stunden da, so wie sie es auch wären, wenn die Kinder da sind. Da werden Berichte geschrieben, geputzt, uvm.. Alles unter Einhaltung der nötigen Maßnahmen. Jemanden nach Hause zu holen ist nicht gestattet, wg. der Ansteckungsgefahr und aktuell Kontaktsperre. Ihr werdet wohl auf systemrelevant hoffen müssen. Wenn ihr nicht zum Bundesland Berlin gehört, dann lest nach, welche Berufe dort als systemrelevant aufgestockt wurden. Zählt ihr unter den Berufen würde ich versuchen, dass auch im Wohnbundesland durchzusetzen.


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