Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsverbot der Arbeitsstelle möglich ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsverbot der Arbeitsstelle möglich ?

Jenlen

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Guten Tag, kurz zu mir:ich bin 29,Heilerziehungspflegerin,in der 15 Schwangerschaftswoche und habe Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber, war über meinen Umstand damals nicht sehr erfreut und hat mich das auch spüren lassen. Daraufhin sowie, dass ich mit Menschen zusammen arbeite die psychisch erkrankt sind( neigen zu körperlichen Übergriffen), bekam ich von meiner Frauenärztin ein BV. Da ich im Dezember auch Geburtstag hatte und ich ein gutes Verhältnis zu meinen Arbeitskollegen pflege, besuchte ich natürlich meine Arbeitsstelle und brachte Kuchen vorbei. 3 Wochen später kontaktierte mich eine meiner Kollegen und teilte mir mit,dass mein Vorgesetzter dies nicht wünscht und hat alle Kollegen angehalten, mich beim nächsten Besuch gleich wieder nach Hause zu schicken. Diese Information/ Warnung sollte ich eigentlich von meiner Kollegen nicht erhalten, ich sollte diese Situation erfahren. Weil auch Unverständnis seitens meiner Kollegen herrschte, fragten sie diesbezüglich nach. Denn Schwangere vor mir, sollten die Arbeitsstelle besuchen, um allg. den Kontakt zur Arbeitsstelle zu halten.Das war so gewünscht. ...Den Grund den er dann meinen Kollegen mitteilte >aus versicherungstechnischen Gründen, darf sie die Arbeitsstelle nicht aufsuchen. Ich arbeite dort seit ca. 2 Jahren, ich war nicht einmal krankgeschrieben und stets zuverlässig. Kann er mich wirklich von der Arbeit fern halten??? Was kann ich tun, damit das angespannte Verhältnis sich wieder bessert. Mein Gefühl sagt mir, dass ich der Grund bin oder eher meine Schwangerschaft. Vorher gab es nie Probleme, eher im Gegenteil, meine Arbeit wurde geschätzt. Danke für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen JL


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann verstehen, dass Sie dieses Verhalten trifft. Gleichwohl ist ein Beschäftigungsverbot auch einen Arbeitgeber keine schöne Sache. der er das Hausrecht innehat und sie den Betrieb nicht aufsuchen, um dort zu arbeiten, denke ich, dass er das darf. Liebe Grüße, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann verstehen, dass Sie dieses Verhalten trifft. Gleichwohl ist ein Beschäftigungsverbot auch einen Arbeitgeber keine schöne Sache. der er das Hausrecht innehat und sie den Betrieb nicht aufsuchen, um dort zu arbeiten, denke ich, dass er das darf. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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In def Zeit kann dich ja auch jemand angreifen. Ich glaube schon das es versicherungstechnisch für ihn so besser ist , glaube aber auch das es vielleicht auch teilweise ausgesprochen wurde weil er stinkig ist. Hinnehmen musst du es leider so oder so. Zu den kollegen kann man ja auch außerhalb Kontakt halten.


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