Mitglied inaktiv
Hallo, Bei uns klappt es einfach nicht mit der Besuchsregelung,die über den Anwalt vereinbart worden ist. Seinerzeit hat mich der KV von seinem Anwalt anschreiben lassen,daa er ein geregeltes Besuchsrecht wollte.Bis dahin war mein Sohn immer jeden Sonntag bei ihm. Wir haben uns dann auf ein 14 tägiges Besuchsrecht geeinigt,Samstag und Sonntag. Anfangs lief es auch gut,Dann wurde mein Sohn nur noch am Samstag geholt,und am Abend wieder gebracht.Der Sonntag fiel dann einfach unter den Tisch.Nun ist es so,das er nur noch am Sonntag geholt wird,aber auch das nur sehr unregelmäßig.Seit Ende September war Sohnemann nur 3 mal beim Papa,und das auch immer nur für wenige Stunden. Termine werden meist mehr als kurzfristig abgesagt,manchmal meldet er sich auch gar nicht,und ich telefoniere ihm hinterher. Nun ist der KV wieder von meiner Anwältin angeschrieben worden,die ihn noch einmal an die Vereinbarung erinnert hat.Nur der schweigt sich aus. Mit ihm ist in dieser Hinsicht auch gar nicht zu reden,entweder blockt er gleich ab,sagt er müsse halt arbeiten,und zieht das ganze ins Lächerliche.Oder er legt den Hörer auf. Sorry,aber ich muss auch arbeiten,und das auch am Samstag,und da muss ich am WE wissen,wo mein Sohn ist.Gott sei Dank springt meine Ma dann immer ein,ansonsten hätt ich ein Problem. Auf das Schreiben meiner Anwältin hat er überhaupt nicht reagiert...seinen Anwalt hat er nicht mehr.Für ihn ist klar,er holt Sohnemann wann er will,und wann es ihm gerade mal passt. Was kann ich noch tun...ich hab auch irgendwie das Gefühl,das meine Anwältin da nicht gerade motiviert ist,was zu tun. Auf meine Frage,ob man das Besuchsrecht nicht über das Familiengericht regeln lassen könnte,meinte sie,es wäre eigentlich unüblich das eine Mutter vor Gericht geht,um das Umgangsrecht einzuklagen.Ja,hallo....das ist mir doch schnapp. Was kann ich noch tun....vielleicht den Anwalt wechseln ? So ist das jedenfalls kein Zustand. Kann ich denn überhaupt während eines Verfahrens den Anwalt wechseln? Bin sehr dankbar für einen Tipp LG Birgit --------------------------------------------------------------------------------
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst während eines Verfahrens den Anwalt wechseln, du musst dann allerdings bei deiner jetzigen Anwältin schriftlich das Mandat niederlegen. Sicher kannst du das umgangsrecht per Gericht regeln lassen, mein LG macht das derzeit auch. Aber vielleicht versuchst du es vorher mit nem Gespräch beim Jugendamt, damit die ihm mal sagen was er für Pflichten hat, und das es hier ums Kindswohl geht und nicht um ihn. Viel Glück!!
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