Hallo!
Ich bin seit Januar 2013 im BV. Voraussichtlicher ET war der 26.7.2013
ist jetzt aber der 15.7.2013 (Kaiserschnitt).
Meine Frage hierzu: Wieviele Urlaubstage stehen mir für 2013 zu und wie lange besteht der Mutterschutz? Und wann kann ich den Urlaub nehmen am Ende der Elternzeit? (geplante Elternzeit 1 Jahr)
Würde mich über eine Antwort freuen.
von
wiebke29
am 26.06.2013, 09:39
Antwort auf:
Besteht während eines BV Urlaubsanspruch?
Hallo,
die Mutterschutztage, die nicht genommen werden konnten,werden hinten drangehängt.
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Besteht während eines BV Urlaubsanspruch?
Urlaub steht Dir anteilig für die Monate Januar - September zu, also 9/12 Deines Jahresurlaubes, so Du dieses Jahr davon bisher keinen genommen hast.
Genommen werden darf der Urlaub in dem Jahr in dem die EZ endet und im Folgejahr. Wenn Du also 1 Jahr EZ machst, dann darf der Urlaub bis Ende 2015 nicht verfallen! Der AG muss aber nicht zustimmen dass der Urlaub direkt im Anschluss an die EZ genommen wird.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.06.2013, 12:49