Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besteht ein gesetztlicher Anspruch auf 20 Sgb8?

Frage: Besteht ein gesetztlicher Anspruch auf 20 Sgb8?

2Sternchen0218

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Hallo Frau Bader, bei uns in Berlin gibt es keinen gesetzlichen Anspruch eines Fahrdienstes durch das Schulamt. Ich habe genau nach dem Paragraphen 20 & SGB8 schon mal einen Antrag auf Sicherung des Kitabesuchs gestellt und den vom Jugendamt bewilligt bekommen. Da kam auch ein Taxidienst und hat meine Tochter zur Kita gebracht und abgeholt. Bei mir liegen mehrere ärztliche Atteste vor das ich aus gesundheitlichen Gründen bin die Schul/ Kitawege nicht zu bewältigen. Daher hatte ich ja den Antrag auf SGB8 gestellt und der Arzt hat auch geschrieben das ich das benötige um das Kindeswohl zu sichern. Es besteht ja eine Schulpflicht und die Kinder müssen auch in die Kita. Besteht daher ein gesetzlichen Anspruch auf den 20 § SGB8 und macht sich das Jugendamt da strafbar wenn die dem Antrag nicht stattgeben und somit das Kindeswohl gefährdet ist? Vielen Dank.


mellomania

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ist das kind um das es geht schon schulkind? welchen förderbedarf hat es? das schulamt ist eben für den transport nicht zuständig. für ein kind, bei dem ein festgestellter förderbedarf besteht, und die beschulung an einem sbbz stattfindet, kann das sozialamt den taxidienst genehmigen. für die andren kinder die in die schule gehen gibt es öffentliche verkehrsmittel. die müssen sie nutzen wenn du nicht kannst. kindergarten ist keine pflicht, daher gibt es für dies keine rechtfertigung, dass das kind geholt und gebracht wird.


afri2019

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Sie hat doch geschrieben das ihre Kinder 8, 6, 4, 4 und 1 Jahr alt sind und unten hat sie auch geantwortet ;-) Wenn sie aus gesundheitlichen Gründe nicht in der Lage ist sich um die Kinder zu kümmern bzw. die Wege zu sichern muss das Jugendamt einspringen und darf ihr nicht die Hilfe verweigern da es um die Sicherung des Kindeswohl geht. Dafür ist das Jugendamt zuständig.


afri2019

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oben die Antwort sollte an dich gehen.


mellomania

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ja, ich sah dann die antwort unten. da aber kindergarten keine pflicht ist wie die schule und ein nicht besuch des kindergartens keine kindswohlgefährdung darstellt , kann sich sich das amt da sehr wohl querstellen. bei der schule sieht es anders aus. es gibt aber öffentliche verkehrsmittel, die die kinder ja benutzen können in dem alter oder nicht? beim kind mit förderbedarf, wenn dieser vom schulamt festgestellt ist, sieht es wieder anders aus. da übernimmt das sozialamt glaub die fahrtkosten und stellt ein taxi bzw. einen bus, der das kind zum sbbz fährt und heimbringt.


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