Mudd214
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Ganztagesplatz meiner Tochter. Seit August geht meine 3 jährige Tochter ganztags in den kommunalen Kindergarten. Im September kam unsere zweite Tochter zur Welt. Jetzt will uns die Gemeinde den Ganztagesplatz ab Januar streichen. Den Platz würde ich aber gerne behalten, da ich auf Ende 2018 wieder beginne zu Arbeiten. Leider ist mir durch die Streichung des Platzes nicht möglich z.B an einem Pekip Kurs mit meiner Kleinen teilzunehmen, da der am Nachmittag statt findet und wir hier weder Großeltern noch Tanten usw. haben. Zu den Kurs darf ich die Große aber nicht mit nehmen. Desweiteren sind die Zeiten 8-12/14-16 oder dann VÖ 7:30-13:30 auch nicht mehr zeitgemäß. Gibt es einen Bestandsschutz auf den schon vorhanden Platz? Vielen Dank vorab. Viele Grüße Anita
Hallo, enin. Sie haben nur Anspruch nach Bedarf, ansonsten halbe Tage. Für 2018 arbeiten Sie nicht u haben auch keinen bedarf. Liebe Güße NB
Mitglied inaktiv
Den Platz kannst du ja behalten, aber in vielen Gemeinden hat man leider kein Anrecht auf Ganztagesbetreuung, wenn man nicht auch nachweisen kann, dass man diese Zeit neotigt, sprich wenn man entsprechend lange arbeitet. Die Gemeinde muss das dann ja auch bezahlen. Wenn du wieder arbeitest wirst du auch wieder Anspruch auf einen Ganztagesplatz haben. LG Lilly
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