Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bestätigung Elternzeit

Frage: Bestätigung Elternzeit

Issen27

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Hallo, Ein Sohn ist mittlerweile fast 10 Wochen, direkt nach der Entbindung habe ich bei meinen AG die Elternzeit eingereicht, sowie angefragt ob ich meinen Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Dazu muss ich sagen, dass ich während der ss viel ärger hatte, Gehalt zu spät, keine Rückantworten usw. Auch diesmal null Reaktion. Habe dort angerufen und versucht mit meinem Chef direkt oder beinen Sachbearbeiter zu sprechen, auch das blieb erfolglos. Haben sich verleugnen lassen. Auf e Mails wird nicht reagiert zurück gerufen wird auch nicht. Habe dann erneut ein schreiben aufgesetzt wegen der Elternzeit und Urlaub dieses auch per Einschreiben Rückschein zugesandt und wieder keine Antwort. Was kann oder muss ich tun damit ich eine Bestätigung erhalten sowie eine Antwort wegen dem Urlaub.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ teilen Sie ja eh nur mit, problematisch, wenn er behauptet, den Antrag nie bekommen zu haben. Ansonsten nehme ich mal an, der Urlaub im Anschluß wird erst in ein paar Jahren sein? Da würde ich einfach mal abwarten und dann entsprechend vorher ein Einschreiben mit Rückschein hinschicken Liebe Grüße NB


SumSum076

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Hingehen ! Mit im Gepäck ein drittes Schreiben zur Elternzeitanmeldung (in dem die 2 anderen Versuche aufgeführt sind) und ein Schreiben: Hiermit bestätige ich, die Elternzeitanmeldung von Frau XY erhalten zu haben. Und dieses letzte Schreiben lässt du vom Chef oder von der Personalstelle oder ähnliches unterschreiben. Gruß Sabine


Issen27

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Das würd ich gerne machen, allerdings ist mein Chef sowieso mein Sachbearbeiter 650 km weg. Da geht das mit dem hingehen recht schwer.


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