Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschwerde wg Ruhestörung...brauch Hilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschwerde wg Ruhestörung...brauch Hilfe

nevin

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Hallo Frau Bader, wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit ca. Ca. 12 Wohneinheiten. Wir haben zwei Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Meine Kinder sind noch klein und spielen ziemlich laut. Sie zanken manchmal und sind auch sonst ziemlich lebhaft. Da wir so ziemlich mittig wohnen, sind meine Kinder von mehreren Nachbarn zu hören. Wenn sie im Treppenhaus die Treppen runterlaufen, dann reden, lachen odet weinen sie manchmal. Leider fühlen sich die Nachbarn dadurch gestört. Es gab Beschwerden beim Wohnungsverwalter. Dieser schrieb uns dann an, wir sollten uns an die Ruhezeiten zwischen 13 uhr und 15 uhr halten...die Kinder sind ja bis 13 Uhr im Kindergarten und ab 19 uhr im Bett Ich bin echt verzweifelt. Das sind doch.noch kleine Kinder. Ich kann sie doch nicht anbinden und ihnen das maul stopfen. Ausserdem haben wir die Wohnung gekauft. Die Nachbarn, die sich beschweren sind Mieter. Wie sieht die Rechtslage aus? Können die uns aus unserer Wohnung schmeissen?? Einmal hat mein kleiner geweint weil er getragen werden wollte und ich ihn nicht tragen konnte weil ich einkaufstaschen tragen musste. Da kam die Nachbarin und hat mein Kind beschumpfen. Muss ich mir das gefallen lassen? Was kann ich gegen diese Frau ausrichten? Die darf doch nicht einfach mit meinem 3 jaehrigen Sohn schimpfen! Ich brauche dringend Rat, weil ich morgen die Wohnungsverwaltung anschreiben werde, um mich gegen die Bescherde zu wehren. Ich könnte einpaar Paragrafe gut gebrauchen, die evtl. meinen Kindern zu gute kommen könnten. Liebe Grüsse Nevin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, googeln Sie mal in meinem Forum unter "Lärm" - da kann Ihnen niemand was. Liebe Grüsse, NB


IngoAC

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Moin, beim letzten mal schrieb Frau Bader folgendes http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=96935&suche=kinderl%E4rm&seite=1 LG Ingo


Bernsteinelfe

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Ich bin selber Eigentümerin und rate dir: Ignoriere es. DU bist Auftraggeber der Wohnungsverwaltung. DU zahlst deren Gehälter. DU hast DEINE Wohnung gekauft. Wem es nicht passt, der muss ausziehen. Oder du bietest den sich gestört fühlenden Nachbarn deine Wohnung zum Kauf an und kaufst dir davon ein Reihenhäuslein. Wo sich aber vermutlich wieder ein Nachbar über Grillgeruch, etc. beschweren wird. Kurz: Du bist Eigentümer, denk dir "LmaA" und lass dich nicht ärgern. Das ist halt der Vorteil, wenn man sein eigener Vermieter ist. Klar gehört Rücksichtnahme dazu, aber kuschen ist vorbei.


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