Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschwerde beim AG betriebsfremd

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschwerde beim AG betriebsfremd

Gesichtsnase

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Hallo, mein Mann sollte etwas bei meinem AG abholen und es war nicht wir versprochen da. Er hat sich dann ein bisschen aufgeregt und sich bei den zuständigen Leuten, die mir das geben sollten, beschwert. Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich? Bin in Elternzeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne die näheren Umstände zu kennen: arbeitsrechtlich eher nicht, es gibt keine Sippenhaft. Verwundert darf der AG aber sein. Liebe Grüße NB


Succero

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Ja, natürlich. Die Leute wissen jetzt mit wem du verheiratet bist. :-)


Pamo

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Nö. Beschwerden sind nicht verboten. Oder hat er randaliert, sich wie ein Irrer aufgeführt? Gedroht und mit Gegenständen geschmissen? Dann kriegt er vielleicht Hausverbot. Aber mit dir hat das nix zu tun.


Gesichtsnase

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Danke! Zufällig war das der Chef der betroffenen Abteilung und plötzlich ging alles sehr schnell und es wurde sogar mehr gemacht, als nötig


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