Mitglied inaktiv
Hallo, wir sind vor 2 Monaten vom ersten Stock ins Erdgeschoss gezogen. Über uns ist ein Ehepaar Anfang 50 eingezogen, die Frau ist Erzieherin. Anfangs war alles super, doch plötzlich haben sich beide bei unserer Vermieterin beschwert, unsere Tochter (4 Jahre) wäre zu laut. Zu mir sagte sie, wir hätten ein Erziehungsproblem, unsere Tochter wäre viel zu laut und würde zu viel schreien, sie würde mal bald das Jugendamt anrufen. Unsere Kinder (4 Jahre und 8 Monate) sind jeden Tag zwischen 7-7.30 Uhr wach und abends ist spätestens ab 21 Uhr Ruhe. Die Nachbarn oben beschweren sich aber, wenn meine Tochter Samstags und Sonntags morgens in ihrem Zimmer spielt oder wenn sie mit ihrem Bruder lacht, sie wäre zu laut und würde auftrampeln. Wie ist denn die Rechtslage in so einem Fall? Kann das Jugendamt uns da was tun, wenn sie sich da beschwert? Ich kann und will meinen Kindern nicht verbieten, normal zu spielen, zu annehmbaren Zeiten auch mal zu turnen und laut zu lachen usw. Vielen Dank!
Hallo, Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Doch weil die Kids nicht wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen ein Knöpfchen haben, an dem man sie abschalten kann, weil man sie nicht mit Gewalt zwingen kann, mehrere Stunden mucksmäuschenstill mit Buchanschauen zu verbringen, müssen die Nachbarn den üblichen kindgemäßen Lärm wie Lachen, Weinen und Schreien auch während der Ruhezeiten hinnehmen. Erst recht gilt dies natürlich für Babygeschrei, das die meisten Eltern liebend gerne abstellen würden, wenn sie nur könnten. Weil das aber leider nicht immer funktioniert und sich Säuglinge überdies an keine Hausordnung bzw. Ruhezeiten halten, müssen sich notgedrungen auch die Nachbarn mit dem Geschrei der Allerkleinsten abfinden. Nach Auffassung der meisten Gerichte gilt also bei Kinderlärm im Vergleich zu anderen Lärmquellen eine "erweiterte Toleranzgrenze", die auch durch strenge Hausordnungen nicht ausgehebelt werden kann. "Ein Mietshaus ist kein Kloster..." fasste das Landgericht Köln zusammen und "Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden." Kinderlärm gehört zum Leben und ist folglich auch kein Abmahnungs- geschweige denn ein Kündigungsgrund! Selbst die Eltern eines kleinen Schreihalses dürfen an einem heißen Sommerabend trotz Babygeschrei das Fenster öffnen, wie ein Gericht entschied. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo, das problem habe ich auch oder so gut wie viele hier. nun wegen dem jugendamt die werden da denke nichts machen könnnen!! 1. du misshandelst deine kinder nicht 2.werden die nur dann aktiv wenn andere mieter mit bekommen das sie geschlagen werden oder verhungert aussehen sonstiges!! 3. Kinder sind Kinder und keine Robotter, ok sie ist schon 4 jahre alt. Erklären kann man ihr schon das es zu laut ist. Aber so ansich wird keiner da was machen können, sogar ein Lärmprotokoll wird der Frau nichts bringen..... Ansonsten mit den vermieter reden!! Lg mama2010
peekaboo
Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Doch weil die Kids nicht wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen ein Knöpfchen haben, an dem man sie abschalten kann, weil man sie nicht mit Gewalt zwingen kann, mehrere Stunden mucksmäuschenstill mit Buchanschauen zu verbringen, müssen die Nachbarn den üblichen kindgemäßen Lärm wie Lachen, Weinen und Schreien auch während der Ruhezeiten hinnehmen. Erst recht gilt dies natürlich für Babygeschrei, das die meisten Eltern liebend gerne abstellen würden, wenn sie nur könnten. Weil das aber leider nicht immer funktioniert und sich Säuglinge überdies an keine Hausordnung bzw. Ruhezeiten halten, müssen sich notgedrungen auch die Nachbarn mit dem Geschrei der Allerkleinsten abfinden. Nach Auffassung der meisten Gerichte gilt also bei Kinderlärm im Vergleich zu anderen Lärmquellen eine "erweiterte Toleranzgrenze", die auch durch strenge Hausordnungen nicht ausgehebelt werden kann. "Ein Mietshaus ist kein Kloster..." fasste das Landgericht Köln zusammen und "Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden." Kinderlärm gehört zum Leben und ist folglich auch kein Abmahnungs- geschweige denn ein Kündigungsgrund! Selbst die Eltern eines kleinen Schreihalses dürfen an einem heißen Sommerabend trotz Babygeschrei das Fenster öffnen, wie ein Gericht entschied. Liebe Grüsse, NB
Primzessin Sternenfee
Guten Morgen, Keine Panik. Das Jugendamt siegt daran nix schlimmes im Gegenteil. Wenn Kindern Freiheiten gewährt werden und die Kinder glücklich ssind macht das Amt gar nix Unser Haus ist selbst sehr hellhörig auch ich habe Probleme mit unseren Nachbarn( habe auch Frage gestellt) allerdings wurde ich nur über diese Aussage lachen. Sollen sie doch beim Jugendamt anrufen. Die machen eh einen Termin mit ihnen und mal sehen was die zum NORMALEN Spielen sagen. IN DIESEM FALL KANN ES SEIN DASS DAS AMT MIT DEN NACHBARN SPRICHT ODER ZUMINDEST INFOMATERIAL HINTERLÄSST
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