Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Liebe Frau Bader, wir wohnen in einem Reihenhaus zur Miete, neben uns im Reihenhaus ist ein Mann alleine eingezogen, ebenfalls zur Miete beim selben Vermieter. Wir haben 4 Kinder (8 Jahre, 5 Jahre, 21 Monate alte Zwillinge). Wie Sie vielleicht wissen, sind Kinder manchmal laut, wir versuchen immer wieder, sie zu ermahnen. Leider hilft das immer nur kurzfristig. Der besagte Nachbar hämmert nun ständig gegen die Wand oder gegen die Heizung, wenn er auch nur den geringsten Lärm wahrnimmt. Die Kinder spielen in normaler Lautstärke im Zimmer, Nachbar hämmert. Meine 21-monatige Tochter wacht morgens 5 Uhr auf und weint, weil sie Fieber hat - Nachbar hämmert. Das Hämmern kommt zu allen Tageszeiten, manchmal kann ich den Grund schon gar nicht mehr erkennen. Eben, während ich diesen Text hier schreibe, hat er auch gerade gehämmert - ich glaube, er will damit sagen, dass der Fernseher zu laut ist, der nebenbei läuft. Die Kinder sind noch nicht einmal zu Hause! Wir haben mehrmals mit ihm gesprochen und ihm erklärt, dass die Kinder einfach so sind und er nicht ständig hämmern kann. Er meint aber, es sei sein Recht, eine ruhige Wohnung zu haben und wir sollen etwas unternehmen, dass die Kinder nicht so laut sind. Er hat auch schon mit unserem gemeinsamen Vermieter gesprochen und leider ist der Vermieter, der ebenfalls keine eigenen Kinder hat, auf seiner Seite. Er meinte zu uns, dass er auch schon gemerkt hat, dass wir sehr laute Kinder haben und droht uns nun mit Kündigung. Was können wir tun? Ich halte dieses Gehämmer nicht mehr aus. Viele Grüße

von JK983 am 01.12.2020, 16:42



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Ihnen leibt also nur, den Vermieter anzuschreiben und mit Mietminderung zu drohen, sollte die Klopferei nicht aufhören. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

das problem ist die unterscheidung, was ihr für rechte habt und was ihr aushalten könnt oder wollt. das recht an sich ist auf eurer seite. kinderlärm ist rechtlich geschützt. das andre ist, willst du dauerhaf das gehämmer haben, egal ob die kinder z.b. schlafen? das wäre für mich ein grund, selber auszuziehen. das ist psychoterror und der macht auf dauer krank. auch das ständige ermahnen der kinder kann dir gehörig gesundheitlich schaden, dauerstress etc. ihr wohnt in einem haus, damit eben die kinder spielen können. garten vorhanden? ich wette, da geht es weiter. für mich persönlich, wäre das ein grund zu gehen. der vermieter kann euch nicht mit kinderlärm begründet kündigen, wird abe wenns dumm läuft einen andren weg finden. dann müsstet ihr erneut klären, klagt ihr um drinzubleiben? da spielt soviel mit...hmfp...ich hoffe ihr findet eine lösung..

von mellomania am 01.12.2020, 17:09



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Also bei einem Reihenhaus schon sowas wie Fernseher zu hören oder normal spielende Kinder ist schon arg schwierig. Entweder ist es da bei dir wirklich zu laut oder das Haus hat einen Baumangel. Nur was nützt dieses Wissen dir? Einen Baumangel wirst du so nicht nachweisen können, hieße also jemanden kommen lassen der das prüft, erst einmal für die Kosten in Vorkasse treten. Wenn ihr aber wirklich zu laut seit, wie willst du die Kinder dann dazu anleiten leiser zur sein? Alternativ wäre eben zu schauen ob man selbst was zur Lärmdämmmung anbringen kann, was aber eben bei einem Auszug wieder entfernt werden muss. Manchmal hilft auch sowas wie einfach Möbel umstellen, zB den Fernseher an eine andere Wand usw. Ich persönlich würde mir langfristig was neues suchen. Weil alles andere nur Nerven raubt.

von Felica am 01.12.2020, 17:36



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Du schreibst ja "neu eingezogen". Wenn es vorher nie Probleme gab, ist der neue Nachbar wohl überempfindlich bzw. stellt sich etwas vor, was mit Kindern nicht existieren wird: absolute Ruhe ;-) Das würde ich gegenüber dem Vermieter auch mal anbringen - dass es vorher ja auch kein Problem war, eure Kinder also offenbar nicht übermäßig laut sind. Hat aber auch der Vormieter schon mal angemerkt, das es doch auch leiser gehen müsste ... dann solltet ihr doch mal darüber nachdenken, ob eure Kinder evt. eben doch recht laut sind. Ob das auf Dauer aber etwas ändern wird? Der Nachbar hört jetzt halt ganz genau hin und ich bezweifle, dass sich das ändern wird. Kinderlärm ist zwar zu dulden - allerdings eben auch in erträglichem Rahmen. Heißt: sollten eure Kinder eben ständig sehr laut spielen, durch die Wohnung trampeln, Dinge werfen etc - dann hat der Nachbar schon auch Rechte. Spielen sie jedoch normal und es wird auch nicht um 21 Uhr abends noch lauthals rumgebrüllt weil man halt so spielt - dann hat er rechtlich eben da keine Chance.

von cube am 01.12.2020, 18:03



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Nachbarn haben 2 Kinder. Die kleine Tochter höre ich auf unserer Terrasse stehend über 20 m Entfernung über den Hof bei geschlossenen Fenstern der Familie "singen". DA kann ich gut verstehen dass die direkten Nachbarn sich schon mehrfach beschwert haben. Vor allen Dingen bleibt die Kleine halt auch an freien Tagen recht lange auf und da kann auch schon mal noch um 21 Uhr "singen". Auch gespielt wird oft in einer solchen Lautstärke. Ja - da kann man durchaus verlangen, dass die Eltern da ihr Kind zu etwas leiserem spielen auffordern. Das ist eben nicht mehr "so sind Kinder halt".

von cube am 01.12.2020, 18:44



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Wenn es sich um den normalen Kinderlärm handelt, kann er Euch überhaupt nichts, Ihr ihm wegen dem Gehämmere aber eben schon. Am besten Lärmprotokoll führen, wann er wie lange hämmert und damit zum Mieterverein. Die können Euch erklären, wie man das formal richtig abmahnen muss (beim Vermieter, der muss Abhilfe schaffen), nächster Schritt ist Mietminderung. Euer Vermieter kann Euch wegen normalem Kinderlärm nicht kündigen. Aber dauerhaftes Gehämmere wäre eine Kündigungsgrund. Da kann Euer Vermieter dann wählen, von Euch weniger Miete zu bekommen oder den Nachbarn zu kündigen, wenn er das auch nach Abmahnung nicht unterlässt.

von emilie.d. am 01.12.2020, 23:45



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Kinderlärm ist zu dulden - in normalem Maße. Es ist nicht so, dass Kinder lärmen dürfen wie sie lustig sind und es da keine Handhabe gibt. Man sollte sich also schon sicher sein, dass die eigenen Kinder tatsächlich in normalem Maße lärmen. Das Lärmprotokoll ist an sich eine gute Idee - aber der Nachbar wird argumentieren, dass er ja nur auf den Lärm der Kids reagiert. Heißt ja auch, wenn ich 10 x am Tag notiere "Nachbar hämmert gegen Wand" - haben die Kinder offenbar 10 x am Tag so gelärmt, das sich jemand gestört fühlt. Ich weiß nicht, ob man sich in dem Fall - wo der Vermieter ja wohl auf Seiten des Nachbarn ist - nicht in´s eigene Fleisch schneidet. Auf jeden Fall müsste man dann genau notieren, was "gelärmt" wurde wie zB "Kind weint Nachts" - "Nachbar hämmert" oder eben "TV in Zimmerlautstärke an, Kinder gar nicht da - Nachbar hämmert". Damit könnte man argumentieren. Aber "Kinder spielen Fangen in der Wohnung - Nachbar hämmert" ... mhhh... da würde ich glatt gegen argumentieren "warum wird Fangen nicht draußen gespielt?" Ebenso wenn ich 5 x am hinschreibem müsste "Kinder streiten sich - Nachbar hämmert". Das ist nicht gegen die AP gerichtet! Ich will damit nur sagen, das dieses Protokoll ebenso gut schnell dazu dienen könnte dem Nachbarn Recht zu geben.

von cube am 02.12.2020, 07:34



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

vielleicht ist auch einfach das haus sehr hellhörig. dann ist der vermieter für die ursachenbehebung zuständig. wenn schon ein fernseher auf zimmerlautstärke ein problem ist. es wäre wirklich interessant zu wissen, wie es mit dem vorherigen nachbarn war. so oder so wird kinderlärm von den meisten gerichten sehr großzügig akzeptiert. auch ausserhalb der ruhezeiten übrigens, weil kinder nicht nach uhrzeit weinen oder trotzanfälle bekommen. zu corona-zeiten erst recht, denn man kann ja nicht ausweichen. aber das nützt euch nur wenig, denn der nachbar hämmert ja trotzdem, auch wenn er rechtlich wahrscheinlich keine grundlage dafür hat. jenachdem, wie zugänglich der nachbar ist, würde ich mit ihm mal ausprobieren, was er besonders hört. dann kann er sehen, dass es gar nicht um extremen lärm geht, und ihr könnt hören, wie schlimm es tatsächlich ist. notfalls geht ihr dann gemeinsam auf den vermieter zu und bittet ihn um zusätzliche dämmung.

von WonderWoman am 02.12.2020, 11:03



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Du kannst gerichtlich gegen Kinderlärm praktisch nicht angehen, die Hürden sind sehr sehr hoch. So lange die Kinder nicht regelmäßig Schränke umwerfen oder Rollerskates auf dem Parkett fahren (wofür Du dann ein Lärmprotokoll plus Zeugen bräuchtest), kannst Du praktisch nichts machen. Schreien, Weinen, Toben gehört naach gerichtlicher Auffassung alles zum normalen Kindergebaren und ist zu dulden. Mit Besen an die Decke klopfen ist aber eben nicht erlaubt. Oder an die Heizung hämmern. Es ist egal, warum er es macht. Er darf es nicht.

von emilie.d. am 02.12.2020, 22:37



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Das war auch mehr darauf bezogen, dass der Vermieter dann evt. noch mehr Grund hat, sich auf die Seite des Nachbarn zu stellen. Und mit einem Vermieter, der gegen einen ist, hat man glaube ich keinen Spaß mehr. Und ich denke, es ist eben doch ein Unterschied, ob normal getobt wird - gehört dazu -, es auch mal lauter wird etc - oder ob die Kinder immer nur laut spielen, dabei rumschreien etc. Kinderlärm ist zu dulden ist kein Freifahrtschein dafür, dass Kinder lärmen dürfen wie sie lustig sind und die Eltern sich auf "ist halt so" berufen und mit den Schultern zucken. Hat halt auch etwas mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun (die ja nun auch Kinder durchaus lernen sollten). Es wäre wie gesagt interessant zu wissen, was der Vormieter gesagt hat bzw. ob der sich auch mal beschwert hat.

von cube am 03.12.2020, 08:11



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Was du vergießt, wenn du Kinder machen läßt wie sie mögen, weil ja nichts passieren kann, dann kannst du dir ziemlich sicher sein das deine Kinder früher oder später alleine daheim spielen. Denn wenn sie daheim schon nicht lernen das man auch auf andere Rücksicht nehmen muss, dann machen die das woanders noch weniger. Solche Kinder werden von anderen Eltern recht schnell in eine Schublade gepackt und dann hat es sich mit Spielbesuchen. Man profitiert also auch an anderer Stelle wenn man Kindern beibringt das eben nicht alles was Spaß machen sinnvoll ist im Haus zu machen. Hier zB sind bestimmte Dinge in der Wohnung verboten. Es darf zB nicht außerhalb der Kinderzimmer getobt werden, Bälle, Schiebefahrzeuge und andere extreme Lärmquellen sind im Haus nicht erlaubt, damit können die sich im Garten oder auf dem Hof austoben. Unsere Ohren danken uns dafür genauso wie unsere Nachbarn. Und im Kinderzimmer kann man dann schauen was man selbst machen kann um das zu dämpfen, eben zB durch Teppiche oder schlau platzierten Möbeln als Schallbrecher.

von Felica am 03.12.2020, 08:37



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Die AP fragt, ob sie etwas gegen das Gehämmere machen kann. Ja, kann sie und ihre Chancen sind auf jedenfall besser als die ihres Nachbarn, weil man gegen Kinderlärm gerichtlich kaum angehen kann. Ob ihre Kinder objektiv zu laut sind, kann hier doch niemand einschätzen. War aber eben auch nicht die Frage der AP.

von emilie.d. am 03.12.2020, 20:51



Antwort auf: Nachbar hämmert gegen die Wand wegen Kinderlärm

Ich denke schon dass der Hinweis darauf, dass man nochmal darüber nachdenken sollte, ob man wirklich so sehr im Recht ist, nicht verkehrt ist. Was nutzt eine Antwort a lá "ja, kannst du, denn deine Kinder dürfen lärmen wie sie wollen und du bekommst immer Recht"? "... Ein Freibrief für Eltern ist das jedoch nicht. Nach der Ansicht des Landgerichts Berlin (Urteil v. 05.09.2016, Az.: 67 S 41/16) haben Eltern die Pflicht, die von ihren Kindern ausgehenden Geräusche durch erzieherische Maßnahmen möglichst gering zu halten und Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Bewohner zu nehmen. Übersteigt der Kinderlärm jedoch den Rahmen der normalen Wohnnutzung, also besteht eine dauerhafte, unzumutbare Lärmbelästigung, ist dies unter Umständen ein Grund zur Mietminderung aufgrund eines Sachmangels (§ 536 BGB)"

von cube am 04.12.2020, 07:59



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