Hallo, ich habe hier viel über Gerichtsurteile wegen Kinderlärm gelesen. Allerdings steht das überall in Bezug auf Mietswohnungen. Wir haben eine Doppelhaushälfte und unser Nachbar macht uns nun Stress weil unser Kinder zu laut ist. Er möchte nach Feierabend und am Wochenende seine Ruhe. Nun ist es so das mein Sohn bis um 12Uhr im Kiga ist, dann macht er bis 15Uhr Mittagspause und dreht dann so von 15-17:30Uhr auf, in dem er rennt, hüpft, Werkbank spielt, ruft, schreit etc. Kinderlärm halt. Ab 17:30 ist Abendbrot und Bücher anschauen, Sandmann schauen und um 19Uhr geht es ins Bett. Er steht dann morgens um 6 Uhr auf. Auch am We, nur dann ist er meistens den ganzen Tag zu Hause und dementsprechend ist es dann auch den ganzen Tag lauter. Nun sitzen wir aber natürlich auch nicht jeden Tag nur zu Hause, sondern sind auch unterwegs. Also, gelten diese Urteile auch bei Eigentum? Dann weiß ich nämlich wie ich dem ganzen gegenübertreten kann. Lg Jessica
Mitglied inaktiv - 12.03.2011, 14:11