Frage: Kinder und schreiender nachbar

Hallo ich habe eine Frage und weiß nicht so wo ich mich hin wenden kann. Wir wohnen in einem 6 Parteien Haus ganz oben habe 2 Kinder 8j und fast 5j ja sie sind mal lauter und streiten sich auch mal. Aber mein Problem ist eher mein Nachbar neben mir. Es reicht schon wenn ich Musik an habe nichtmal laut oder die lachen dann wird geschriehen beleidigt und gegen die wand gehämmert. Weilweise schon wenn wir uns unterhalten ich weiß langsam nicht weiter. Er (28j) kam nie persönlich zu mir schickte immer seine Mutter vor. Er ist auch nicht bereit zu reden. Die Kinder stehen zwischen 6 und 6.30 Uhr auf und wir sind um 7.30 Uhr aus dem Haus. Meine Kinder sind bis 14 bzw 15 Uhr nicht da und gehen um 20 Uhr ins Bett. Sprich ab 18 Uhr ist hier Abendbrot umziehen usw nix lautes aber wir können tagelang nicht da sein, aber sobald er uns nur hört geht's wieder los. Er hält sich aber an nix sitzt nachts am PC und schreit in sein Headset und beschwert sich wenn er am Tag nicht schlafen kann. Was kann ich tun?

von cat12 am 07.12.2020, 15:12



Antwort auf: Kinder und schreiender nachbar

Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Schreiben Sie den Vermieter an und drohen Sie mit Mietminderung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



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