Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschwerde beim OLG ja oder nein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschwerde beim OLG ja oder nein

Annuschka23

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Sehr geehrte Frau Bader, mein 4 Jähriger Sohn wird seit Juli d.J. von seinem Vater und mir im Wechsel betreut. Die Wechselmodellregelung bestand "auf dem Papier" bereits seit Mai 2017. Der Vater hat meine Unterschrift erzwungen, in dem er mir drohte die Wohnung, in der ich mit meinen Kindern (12 Jähriger Sohn aus vorang. Partnerschaft und der Kleine) wohne, kündigt. Da das Haus des Vaters des 4 Jährigen Sohnes, welches ca. 60 km entfernt von mir ist im Sommer 2018 fertig wurde, bestand er darauf das Wechselmodell in die Praxis umzusetzen. Die Kita des Kleinen befindet sich je ca. 30 km von unseren beiden Wohnorten entfernt, da ich bis Juni unmittelbar in der Nähe gearbeitet hatte. Ich lebe in Berlins Süd-Osten, der Vater nördlich von Berlin. Da ich die Stelle zum Juli verlor, habe ich am 13.08 einen Antrag beim Amtsgericht gestellt, die Kita in die Nähe meines Wohnortes wechseln zu dürfen, da der Vater damit nicht einverstanden war. Leider hatte mich meine Anwältin falsch beraten und den Antrag auf eine Änderung des Umgangs erst Wochen später gestellt. Mein Antrag auf den Wechsel der Kita wurde mit Beschluss vom 24.10 abgelehnt mit der Begründung, dass der Fahrtweg vom Vater sich dann erheblich verlängern würde und meiner erheblich verkürzen, was "unfair" sei. Nun ist jedoch der Fahrweg des Vaters, dadurch dass er ihn mit Auto und ich mit Bahn bewältige erheblich kürzer (ich 1h/er 30min). Des Weiteren ist die Fahrt im Auto für den Kleinen deutlich angenehmer, als mit mir in der Bahn. Eine weitere Begründung des Beschlusses ist, dass die Fahrt bis zum Verlust des Arbeitsplatzes keine Belastung dargestellt habe. Das ist schlichtweg falsch, die Richterin hat mir jedoch leider absolut nicht zugehört während der Verhandlung. Vielmehr hatte sie den Beschluss schon gefasst, bevor ich überhaupt ein Wort sagen konnte. Es war einfach damals nicht anders möglich und bevor mein Kind 12 Stunden in der Kita verbringt, nahm ich es lieber mit in die Bahn. Des Weiteren führt sie aus, dass ich ja noch keinen neuen Arbeitsplatz hätte und mit erst eine neue Stelle suchen solle und dann mit dem Vater über eine Verlegung des Kitaplatzes in die Mitte von Berlin sprechen soll. Während der Verhandlung hatte der Vater dem zugestimmt, nun lehnt er es aber wieder ab. Erschwerend kommt nun hinzu, dass ich nach 6 Monatiger Jobsuche nun eine Stellenzusage in unmittelbarer wohnortnähe bekommen habe. Was nun bedeutet, dass ich an den Tagen, an denen der Kleine bei mir ist, ihn morgens über eine Stunde zur Kita fahre, dann den gleichen Weg zurück und nach Feierabend das Gleiche. Das wäre ein täglicher Arbeitsweg von ca. 4,5 Stunden. Ich kann die Stelle somit nur auf 30h Basis annehmen, was finanziell auf Dauer nicht möglich ist. Ich muss sie aber annehmen, um nicht ins ALG2 zu rutschen. Eigentlich müsste ich zunächst das Umgangsverfahren durchlaufen sagt mir die Logik, nun hat die Richterin aber das Ruhen des Verfahrens empfohlen, und uns eine Familienberatung ans Herz gelegt und mir während des Verfahrens zu verstehen gegeben, dass ich eh keine Chance hätte vom Wechselmodell wieder abzukommen und sie es auch nicht verstehen würde, dass ich meinem Kind eine Anhörung vor Gericht zumuten möchte. Ich verstehe jedoch nicht, dass sie meinem Kind zumutet seine Kindheit in der Bahn, anstatt im Sportverein oder mit Freunden zu verbringen. Er kann überhaupt keine Freundschaften aus Kita bzw. später Schule pflegen in seiner Freizeit bei der Entfernung. Ich habe mich trotzdem mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt, um Kooperationswillen zu zeigen. Einen Termin bei der Beratung werden wir aber dieses Jahr aus Krankheitsgründen der SozPäd nicht mehr bekommen und die neue Stelle werde ich voraussichtlich zum 1.12 antreten müssen. Nun weiß ich einfach nicht, ob ich doch eine Beschwerde beim OLG einlegen soll. Ich habe noch 3 Tage dafür. Und parallel das Ruhen des Verfahrens aufheben und "aufs Ganze" gehen. Oder ob ich mich der Situation hingeben und mein Kind und mich quälen muss, weil ich eh keine Chance habe. Bzw. zunächst quälen und die Beratung abwarten und dann das Ruhen des Verfahrens aufheben und sollte ich den Umgang überwiegend bekommen, dann ein neues Verfahren bezüglich des Kitawechsels eröffnen? Es sitzt natürlich die Omnipräsente Angst im Nacken, dass der Vater den überwiegenden Umgang erhält, weil es die Richterin auch wenig interessiert hat, dass der Kleine bei mir seinen Bruder hat und der Vater ist finanziell um ein Vielfaches besser gestellt. Die Richterin war total begeistert, als er von einer Privatschule sprach. Dass er dies höchstwahrscheinlich nicht praktisch umsetzen wird, kann sie ja heute nicht wissen Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Mit Dank im Voraus! Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist so lang das kann ich nicht alles lesen. Und eine Entscheidung, die ein dermaßen Umfang hat sie die Frage, ob man Beschwerde einlegt, kann ich hier sicherlich nicht treffen. Bitte beachten Sie die Fristen! Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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wenn du bis dato keinen anwalt hast, dann nimm dir bitte ganz schnell einen und lege umgehend beschwerde ein. wenn du weiteres interesse hast, schick mir eine pn.


la-floe

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hallo, nimm dir UMGEHEND einen Anwalt, leg heute noch Beschwerde ein. Wenn du mir eine PN schickst kann ich dir eine gute Anwältin empfehlen (südl. Berlin). Gruß floe


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