Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ruhestörung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ruhestörung

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Hallo Frau Bader! Früher hieß es, dass zwischen 22Uhr und 6Uhr Nachtruhe ist und zwischen 13-15Uhr Mittagsruhe. Ich meine mich aber zu erinnern, dass dies so nicht mehr unbedingt so ist und dann man auch vor diesen Zeiten die Nachbarn nicht mit überlauter Musik belästigen darf. Im Nachbarhaus (Mehrfamilienhaus an Mehrfamilienhaus) wohnt ein Musiker, der garantiert abends um 20.30Uhr anfängt Tonleitern und Melodien zu üben und damit 3Kleinkinder aus unserem Haus um den Schlaf bringt. Bei schönem Wetter wird vorzugsweise bei offenem Fenster gespielt. Auch spielt er mal annehmbar leise und dann wieder sher, sehr laut(wenn sich wieder jemand beschwert hat) Wir haben es mehrmals im Guten versucht und um etwas Rücksicht gebeten, bekamen aber als Antwort nur, dass er bis 22Uhr das Recht hätte so laut zu spielen, wie es ihm passt, weil dann erst die Nachtruhe beginnen würde. Manchmal spielt er auch mitten in der Nacht los. Gibt es dazu irgendwelche Gesetze, die dies regeln?! LG Nicki


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