Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben seit 3 Wochen eine kleine Tochter. Die Mieterin unter uns fühlt sich durch das Babygeschrei gestört. Das Kinderzimmer unserer Kleinen, in der auch die Wickelkommode steht, befindet sich über ihrem Schlafzimmer. Unsere Tochter schläft noch in unserem Zimmer, nur zum wickeln gehen wir, auch in der Nacht (pro Nacht ca. 2 Mal 5-10 Minuten), in das Kinderzimmer. Die Mieterin unter uns hat jetzt gefordert, dass wir die Kleine nicht mehr in diesem Zimmer wickeln sollen. Dies ist jedoch nicht so einfach, da sich einerseits in dem Kinderzimmer ein fest installierter Heizstrahler befindet, andererseits es auch nicht Sinn macht das Kinderzimmer (7qm) mit dem Wohn- oder Schlafzimmer zu tauschen (jeweils ca. 20 qm), dies würde nämlich logischer Weise die Wohnqualität deutlich reduzieren. Jetzt hat Sie angefangen, immer wenn Sie sich gestöhrt fühlt (teilweise auch 2 Std. nach dem wir gewickelt haben und sehlenruhig schlafen), rumzuschreien, bei uns Telefonterror (auch gerne mitten in der Nacht) zu betreiben oder mit irgend einem Gegenstand gegen die Decke zu dreschen, so dass alles bei uns wackelt. Man muss dazu sagen, die Dame fühlt sich immer durch irgend etwas gestört, Sie ist schon im ganzen Haus dafür bekannt, nur so schlimm war es noch nie. Meine Frau hat schon regelrecht Angst vor Ihr. Ich sehe jedoch nicht ein, meine Wohnung zu Lasten von Wohnqualität umzuräumen, zudem ich mir auch noch sicher wäre, dass Sie dann etwas anderes stören würde. Was soll ich machen? Vielen Dank Dominik
Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HI! Soweit ich weiss, gilt Babygeschrei nicht als Ruhestörung. Die Mieterin unter Euch muss damit abfinden, das der Nachwuchs nun mal etwas lauter ist. Aber gegen die nette Dame solltet ihr etwas unternehmen. Wendet Euch an Euren Vermieter oder fragt beim Mieterschutzbund nach, wie ihr gegen Attacken vorgehen könnt. Wenn Deine Frau schon Angst hat solltet ihr auf jeden Fall etwas unternehmen. LG Nadine
Mitglied inaktiv
Hallo... Ihr seid vollkommen im Recht. Kindergeschrei ist hinzunnehmen und bei Säuglingen erst recht.... Vielleicht mal zum Kaffee einladen und ihr die Situation klar machen, ansonsten würde ich mich an den Vermieter wenden und zusätzlich noch ne Fangschaltung legen lassen und ggf. mit Anzeige drohen.... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für die Beiträge. Ich habe mich auch schon informiert, und weiß dass wir vom Babygeschrei her im Recht sind. Mir geht es eher darum: In wie weit kann Sie fordern, dass wir die Kleine woanders wickeln (was heißen würde unsere Wohnung umzuräumen und Teile unserer Wohnung schlussendlich zu bestimmten Zeiten nicht zu nutzen) und was kann ich konkret gegen Ihre Tobsuchtsanfälle unternehmen? Den versönlichen Weg haben wir probiert und der ist kläglich gescheitert. Grüße Dominik
Mitglied inaktiv
Hi, also ich denke ich würde den Vermieter bitten, bei einem Termin dabei zu sein und der Dame dann klipp und klar sagen,wo der Hammer hängt. Freundlich aber sehr bestimmt. Uebrigens, wenn sie wieder mal nachts Terror macht, wie wär's, wenn Du oder Ihr alle mal runtergeht und gegen die Tür hämmert? Und wenn Ihr sie seht, sprecht sie drauf an, sehr direkt, fragt sie, warum sie das tut? Es wäre sicher falsch sich einschüchtern zu lassen, denn leider bestärkt das solche Menschen nur. Wahrscheinlich ist sie nur sehr einsam ... Wenn alles nichts hilft, könnt Ihr Euch sicher auch gerichtlich wehren, eben wg. Ruhestörung. LG, Tina
Mitglied inaktiv
Hallo noch einmal... also ich würde mein Kind im Kinderzimmer wickeln so wie es sich gehört. Ihr nutzt die Wohnung "ordnungsgemäß" und ich denke mal, daß man nicht von jemandem verlangen kann, seine Gewohnheiten umzustellen. Ich persönlich habe unseren Lütt aber im Elternschlafzimmer gewickelt (hatte da nen Korb mit den ganzen Sachen drinne) weil ich ihn dann nicht so "wach gemacht hatte nachts... Meist ist er ja zwischen dem Stillen Nachts immer wieder eingeschlafen... Ansonsten muß die Gutste da halt durch, dauert ja nur 6 - 8 Monate... Unserer schläft jetzt z.B. meist durch seit dem 8. Monat LG auf verständnisvollere Nachbarn Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, ich stimme den anderen Beiträgen völlig zu. ZUm Telfonterror kann ich euch nur raten nachts den Telefonstecker zu ziehen. Ich drücke Euch die daumen das sich alles einrenkt. Gruß
Mitglied inaktiv
lass sie doch mal in deine faust laufen ;) *nurspassaberauchnurhalb* wohnen denn noch andere parteien in den haus? wenn ja würde ich sobald sie wieder terror anfänge runter gehen und gegen die tür hämmern, das ganze haus wach machen und sie so richtig bloß stellen. ansonsten bei der polizei eine anzeige wegen nächtlicher ruhestörung schaltung und sie auf unterlass verklagen. LG diana PS. ist nicht so hart gemeint wie es sich anhört aber gefallen lassen kann man das sich ja wohl nicht.
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