Frage: Maßnahmen gegen Ruhestörung

Hallo Frau Bader, unsere Nachbarn beschweren sich regelmäßig über die von unserem Sohn (16 Monate) ausgehende Ruhestörung. Wir versuchen natürlich, ihn möglichst ruhig zu halten, aber zT bin ich mir nicht sicher, welche Dinge ich ihm im Sinne seiner Entwicklung und des Jugendschutzes erlauben sollte, bzw. welche ich im Sinne meiner Einwirkung auf ihn verhindern muss. Die Ruhestörungen treten idR außerhalb der Ruhezeiten auf, innerhalb der Ruhezeiten (19-6 Uhr, 13-15 Uhr) schläft er. Außerdem ist er unter der Woche zwischen 8:30 und 17:15 Uhr außer Haus. Hauptsächlich ist seine Ruhestörung wohl: - Trampeln - Klopfen oder Fallenlassen von Gegenständen auf Boden und Türen - Schlagen mit den Händen auf Boden und Türen Das Trampeln könnte ich weitestgehend abschalten, indem ich ihn in sein Zimmer einsperre, und die Gegenstände könnte ich natürlich auch wegnehmen und durch Plüsch ersetzen. Allerdings frage ich mich, ob er nicht doch das Recht haben sollte, durch die Wohnung zu laufen und mit Bauklötzen zu spielen oder eigenständig aus Bechern zu trinken, auch wenn er sie gelegentlich (idR wenn ihm wieder langweilig wird) auf den Boden wirft. Das Schlagen auf den Boden und Türen könnte ich, wenn er ein starkes Bedürfnis danach hat, allenfalls dadurch unterbinden, dass ich ihn komplett fixiere, was ich eigentlich auch nicht gerne tun möchte. Ich versuche ihn lieber abzulenken. Zu welchen dieser Ruhemaßnahmen bin ich aufgrund meiner Einwirkungsmöglichkeiten auf meinen Sohn verpflichtet? Vielen Dank und viele Grüße blablug

von blablug am 16.02.2021, 18:56



Antwort auf: Maßnahmen gegen Ruhestörung

Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Also müssen Sie ihn nicht in seinem Zimmer einsperren oder alles verbieten - meine Güte, erst gerade mal ein Jahr alt. Pech für die Nachbarn, wenn sie keine Kinder mögen (die Armen). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2021



Antwort auf: Maßnahmen gegen Ruhestörung

Grundsätzlich ist Kinderlärm in normalem, altersabhängigem Maße zu dulden. Das, was du beschreibst, ist altersgemäß normal. Selbst, wenn er Nachts weint etc ist das normal und ihr müsst euer Kind ganz sicher nicht in seinem Zimmer einsperren, damit er nicht herumläuft. Auch sowas wie "komplett fixieren" ist doch eher schon Kindesmißhandlung als normaler Umgang mit Kinderlärm. Schlägt er permanent gegen Türen, solltest du ihn ablenken, in ein anderes Spiel verwickeln. Bzw. hier fängt natürlich auch Erziehung an mit "nein" sagen und eine Alternative bieten bzw. von der Türe wegholen. Wirft er Bauklötze durch die Wohnung ist das ja ebenfalls etwas, was man beibringt, nicht zu tun. Beibringen/Erziehen - nicht festbinden, damit er es nicht tut. Es wäre höchstens zu prüfen, ob die Wohnungen einfach hellhörig sind im Sinne von schlechtem Schallschutz - das wäre dann aber Sache des Vermieters dem Abhilfe zu schaffen.

von cube am 16.02.2021, 20:14



Antwort auf: Maßnahmen gegen Ruhestörung

Erziehen, Nein sagen, ablenken sind natürlich alles Ding in unserem Repertoir, aber er ist natürlich trotzdem erstmal laut, bevor man eingreifen kann. Ich sehe im Rahmen von "Erziehung" auch keine Möglichkeit, Lärm nachhaltig zu verhindern, denn um zu erziehen, muss man natürlich dem Kind auch die Gelegenheit geben, sich sozial erwünscht zu verhalten, was ja auch gleichzeitig immer eine Gelegenheit ist, das Gegenteil zu tun. (Weiß nicht ob das klar ist, was ich meine - wenn man einem Kind nie Bauklötze gibt, kann es sie nicht werfen. Aber es kann auch nicht lernen, damit angemessen zu spielen.)

von blablug am 16.02.2021, 21:36



Antwort auf: Maßnahmen gegen Ruhestörung

https://www.rund-ums-baby.de/forum/Nachbar-fuehlt-sich-gestoert_5483409.htm ansonsten: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Kinder-und-schreiender-nachbar_218136.htm

von Soie am 16.02.2021, 21:52



Antwort auf: Maßnahmen gegen Ruhestörung

Eben! Und dieser Lärm ist genau erlaubt bzw. zu dulden. Niemand kann erwarten, dass ein Kind keine Trotzphase hat, nie weint, nie etwas fallen lässt oder wirft. Keiner erwartet, dass dein Kind sofort auf einen "nein" hört. Das ist alles ganz normal und von den Nachbarn zu dulden!

von cube am 17.02.2021, 08:37



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