Newborn22
Hallo, ich befinde mich in der 7. SSW. Ich arbeite in einem Amt, also Bürotätigkeit. Ich leide seit vielen Jahren an chronischer Migräne, habe deshalb einen GdB von 40 und bin auch immer wieder einzelne Tage krankgeschrieben.. Wer diese Erkrankung kennt, weiß, dass das ernstzunehmen ist und man keinesfalls arbeiten kann, weil dies nicht einfach nur Kopfschmerzen sind. Meine Medikamente darf ich nun auch nicht mehr nehmen. Das einzige was mir bleibt ist schlafen im Dunkeln. Mir gehts derzeit unglaublich schlecht, fast jeden Tag Migräne und an den Tagen, wo ich keine habe, bin ich total erschöpft. Mir ist zudem sehr oft schwindelig. Ich habe gehört, man bekommt kein Beschäftigungsverbot, wenn es nicht an der Arbeit selbst liegt. Wenn mich mein Neurologe weiterhin immer wieder krankschreibt, rutsche ich ins Krankengeld, da bei selber Diagnose der Arbeitgeber nur 6 Wochen den Lohn zahlt. Dann hätte dann nicht nur jetzt Einbußen, sondern auch später beim Elterngeld. Neben den Schmerzen belastet mich diese Situation unglaublich. Habe ich wirklich keine Chance auf ein BV?
Hallo, grds. geht die Krankschreibung dem BV vor. Wenn also Ausübung der Tätigkeit wegen der Schmerzen nicht möglich ist, wie beschrieben, werden Sie kein BV bekommen. Anders wäre es nur, wenn die Schmerzen auf die Arbeit zurückzuführen sind und einen Nachteil für Mutter und Kind darstellen. Das lese ich aber nicht. Die nächste Frage ist, ob es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt, dies würde dazu führen, dass Zeiten mit Krankengeld nicht ausgeklammert werden. Da die Migräne schon vorher bestand, fürchte ich, dass das auch nichts wird. Liebe Grüße NB
mellomania
ein BV kommt hier nicht in Frage, da du nicht arbeitsfähig bist. daher MUSS eine krankmeldung kommen. Wenn diese Schwangerschaftsbedingt wäre, was bei Migräne aber NICHT der Fall ist, könntest du das ausklammern lassen. Aber ohne, dass du arbeitsfähig bist, kann gar kein BV ausgestellt werden. Dieses gibt es nur dann, wenn die arbeit an sich nicht sicher gestaltet werden kann, Nachtarbeit, schwer heben, akkordarbeit, infektionsgefahr auf einer krankenhausstation etcpp und es KEINE ersatztätigkeit gibt oder wenn der Gyn feststellt, dass die arbeit das leben von mutter oder kind gefährdet. Beides ist bei dir aber nicht der fall, daher wird das nur über krankmeldungen laufen können. und natürlich kannst du medis nehmen, sumatriptan geht die ganzt Schwangerschaft über und ibuprofen bis ende des 2. Trimesters. ich bin selber seit vielen jahren betroffen und weiß daher worum es geht.
Newborn22
Soll ich jeden Tag Triptane nehmen oder was?! Ich hatte letzte Woche jeden Tag Migräne. Tägliche Schmerzmitteleinnahme werde ich meinem ungeborenen Kind mit Sicherheit nicht antun. Zumal bei mir Sumatriptan schon viele Jahre nichts mehr brachte. Die Triptane die ich vor der Schwangerschaft genommen habe, dürfen nicht eingesetzt werden! Und Ibuprofen hilft bei einer schlimmen Attacke wie ich sie habe eh nicht, da kann ich auch ein Pfefferminzbonbon lutschen.
mellomania
Trotz allem ist ein bv nicht möglich. Krankmeldung. Alles andere geht von der Rechtsgrundlage her nicht.
desireekk
Auch wenn ich nicht unbedingt Ibuprofen in der Schwangerschaft nehmen würde: Bei mir helfen jegliche Triptane viel weniger als Ibuprofen. Ich habe jahrelang herum experimentiert. Alles gute D
cube
Nein, das geht nicht. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus - deine AU steht dem entgegen und hat auch Vorrang. Dazu kommt, dass die Migräne eben nachweislich (GdB 40) nicht schwangerschaftsbedingt ist oder dein Arbeitsplatz dazu führt und deswegen ein BV nötig wäre. Das ist sicher blöd für dich, keine Frage. Ich würde mit dem behandelnden Arzt reden, inwiefern deine Medikation umgestellt werden könnte (muss sie das überhaupt?). Denn die momentan häufigen Migräne-Schübe scheinen ja daran zu liegen, dass du deine üblichen Medikamente nicht nehmen kannst oder willst? Ich sehe leider auch keine Möglichkeit eines BV´s - zumal: dieses würde ja überhaupt keinen Einfluss auf die Migräne haben, wenn die aktuell häufigen Schübe an der anderen oder fehlenden Medikation liegen. Das du dich gestresst fühlst, weil du evt. in´s KG rutschst, ist kein Grund für ein BV.
Meyla
Nein, hast du nicht. Du kannst höchstens versuchen, sie Begrpndubg der AU als schwsngerschaftsbedingt einordnen zu lassen zwecks Elterngeld.
Berlin!
Das kommt darauf an. Wenn nachweislich die Arbeit schuld ist daran, dass es Dir in der Schwangerschaft schlecht geht und dadurch eben auch Gefahr für Dich oder das Ungeborene besteht, kann auch ein BV infrage kommen. Das ist eine Fallfrage, die man schlecht beantworten kann, ohne die genaueren Umstände zu kennen. Pauschal NEIN kann man nicht sagen (das tuen einige aber hier grundsätzlich, wenn eine schwangere es auch nur wagt, das Wort zu benutzen). Sprich mit den behandelnden Ärzt*innen und, wenn vorhanden, mit der Betriebsärztin.
mellomania
Wenn die Migräne vorher schon da war kann es nicht von der Schwangerschaft sein! Eine Schwangerschaft löst keine Migräne aus. Ein bürojob ist keine Gefahr. Das müsste auch dir klar sein :-)
cube
Die AP schreibt aber selbst, dass sie auch ohne Schwangerschaft unter starker Migräne litt und deswegen immer wieder tageweise krank geschrieben war. Und nun wegen der Schwangerschaft ihre Medikamente nicht mehr nehmen kann/will. Damit ist als Grund der Arbeitsplatz ja bereits ausgeschlossen. Wenn der Facharzt nun bestätigen würde, dass sie auf Grund der Schwangerschaft Medi x oder y nicht mehr nehmen darf und deswegen die Anfälle grundsätzlich so häufig auftreten, dass sie kaum noch arbeiten gehen kann - dann wäre auch eine AU richtig und kein BV. Allerdings könnte sie dann die AU-Monate schwangerschaftsbedingt ausklammern lassen. Ja, es gibt einige, die bei BV sofort Arbeitsscheu vermuten - aber genau so viele Fragestellerinnen gibt es, die mehr oder weniger davon ausgehen, dass aus wirklich nichtigen Gründen ein BV drin wäre. Und oft genug wird dabei eben die Rechtslage - so blöd sie für einen selbst sein mag - dann gerne unberücksichtigt gelassen. Corona ist zB eben nicht automatisch ein BV. Das man gestresst ist ist nicht automatisch ein BV. Und auch gerne angeführt: der AG setzt mich um und jetzt muss ich x oder y machen - ist eben auch kein BV.
Berlin!
Wenn Du das alles so gut weisst..... Oder wolltest Du mich nur korrigieren? Ich muss meine Rechtansicht nicht vor dir verteidigen.
Feuerschweifin
Meine Güte, immer diese BV-Polizei hier... Also, da du die Migräne außerhalb der Schwangerschaft anscheinend so im Griff hast, dass du arbeiten gehen kannst, dies durch die Schwangerschaft aber nun nicht mehr so ist (weil du die nötige Medikation nicht nehmen kannst), würde ich an deiner Stelle mit dem Gyn oder deinem die Migräne behandelnden Facharzt über eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung sprechen. Wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist, dann verringert sie dein Elterngeld nicht. Es muss aber explizit "schwangerschaftsbedingt" darauf vermerkt sein.
mellomania
Obwohl sie dürfte. Daher AU
cube
Keine Sorge Berlin! - ich weiß, dass nur du die richtigen Antworten hast ;-) Ganz ehrlich: ich fand dich mal echt witzig/schlagfertig, wenn auch manchmal etwas sehr spitzzüngig. Aber inzwischen empfinde ich dich nur noch als jemanden, der sich offenbar sofort angegriffen fühlt (oder arrogant ist?) und entsprechend zickig reagiert.
Felica
Nur mal so, ob die Erkrankung nun einen anderen Schlüssel bekommt und als schwangerschaftsbedingt angesehen wird, spielt keine Rolle mehr. Wird nicht anerkannt, da die Erkrankung erst wieder weg sein müsste. Hatte den Fall ähnlich bei der letzten Schwangerschaft, da die Diagnosen sich überschnitten, war es sogar egal das es sich um verschiedene Diagnosen handelte, die werden zu einer zusammengerechnet. ich habe die letzten Tage stattdessen mit Urlaub überbrückt um dem Krankengeld zu entgehen.
Berlin!
Auch das nehme ich mit grösster Gelassenheit zur Kenntnis. Anders ausgedrückt: wenn Du meinst.
Newborn22
Keine Ahnung wieso sich hier manche als Experten aufspielen!
Ich meinem Text steht klar und deutlich ich darf meine Medikamente nicht mehr nehmen. Weder meine Prophylaxe (unter anderem Topiramat) noch mein Notfallmedikament Rizatriptan.
Anscheinend haben sich hier einige selbst zum Neurologe oder Experte ernannt. Ganz ehrlich? Ich wünsch niemandem was schlechtes, aber bei solch teilweise empathielosen und schadenfrohen Kommentaren (nicht nur in meinem Beitrag) wünsche ich demjenigen nur ein einziges
mal einen Migräneanfall, damit ihr mal seht wie schmerzhaft das ist und dass man nichts mehr tun kann außer im dunklen Bett zu liegen!
Ja ich hatte die Migräne schon vorher und war auch mal EINZELNE TAGE krank, aber derzeit leide ich an nahezu täglicher Migräne und eine Medikation ist nunmal ausgeschlossen! Ein richtiger Migräneanfall kann auch nicht mit Ibuprofen gelindert werden, schön wärs! Ich möchte nicht, dass man hier Butter ums Maul geschmiert bekommt, aber diese selbsternnannten Experten ohne Empathie sind einfach nur Fehl am Platz!
Übrigens; Ich habe mich bei der Kopfschmerzklinik Kiel erkundigt und ein BV aufgrund der schon vorher bestehenden Migräne ist sehr wohl möglich und auch überhaupt nicht unüblich!
Einfach prinzipiell und pauschal Nein zu sagen liegt euch gut
So ab hier bin ich raus!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit