Lalelu123987
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin bis Oktober in Elternzeit. Insgesamt 3 Jahre. Seit 1 1/2 Jahren erhalte ich aber kein elterngeld mehr. In meiner letzten schwangerschaft hatte ich ein beschäftigungsverbot erhalten. Ich weiß, dass es Neuregelungen hierzu gibt. Da ich schon ein gewisses alter erreicht habe und mein Mann und ich uns ein weiteres Kind wünschen, habe ich hierzu eine Frage. Falls ich bis Oktober wieder schwanger werde, und mein Arzt mir wieder ein beschäftigungsverbot gibt (welches ich ja nicht unbedingt haben möchte,) wie sieht denn dann die Berechnung des beschäftigungsverbot aus? Wir, als Familie wollen ja nicht in den finanziellen Abgrund rutschen. Erhalte ich dann mein normales Gehalt obwohl ich so lange nicht arbeiten war? Oder erhalte ich gar nichts? Davon ist natürlich unsere Familienplanung abhängig. Ich hoffe auf eine baldige Antwort. Vielen Dank
Hallo, das ist doch unten bereits beantwortet. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
nochmal. du kannst deine familienplanung NICHT von einem noch gar nicht und sehr unwahrscheinlich ausgesprochenen BV abhängig machen. entweder man kann sich ein kind leisten, oder nicht. bzw. man geht dafür arbeiten. dein alter hat nix mit bv zu tun. risikoschwanger ist man sehr schnell, war ich auch. man hat einfach engmaschigere kontrollen un gut is. aber das ist keine begründung für ein BV. da du nicht schwanger bist, kannst du jetzt nicht wissen, ob du beschwerden haben wirst ,die ein bv begründen. übelkeit und was weiß ich werden mit AU abgehandelt, was so auch sein soll. wenn du ein bv erhalten solltest, erhälst du das geld, was du ohne erhalten würdest wenn du arbeiten gingest. und ein bv gegen den willen der mutter gibt es auch nicht, selbst wenn du eins erhalten solltest, hast DU das letzte wort und kannst, um dein geld zu verdienen, normal arbeiten gehen, wenn es deine gesundheit zulässt. die bestimmungen haben sich glücklicherweise so verschärft, dass ein BV eine ausnahme sein sollte. damit alle arbeiten gehen können.
Mitglied inaktiv
Bekommst erhälst du Lohn als wenn du arbeiten würdest. Kriegst du kein BV musst du ab Okt arbeiten. Betreuung für das Kind brauchst du sowieso Aber mit einem evtl BV würde ich nicht rechnen und schon gar nicht ein 2. Kind abhängig machen
Strudelteigteilchen
Ach Leute *sehrtiefseufz*...... Sie macht das zweite Baby nicht vom BV abhängig, sondern davon, ob sie trotz potentiellem BV Geld erhalten würde. Und das ist natürlich nicht nur legitim, sondern unbedingt vernünftig. Lalelu, Du bekommst nach dem Ende der Elternzeit (das ist wichtig!) Dein normales Gehalt - völlig unabhängig davon, ob Du arbeitest oder ein BV erhältst. Auch dann, wenn Du direkt nach der Elternzeit ins BV gehst. Aber Achtung: Wenn Du schon schwanger bist am Ende der Elternzeit, bekommst Du definitiv kein Jahr Gehalt zusammen für das Elterngeld, unabhängig von einem BV. Da würdest Du also mit Abstrichen rechnen müssen.
KielSprotte
Nochmal: Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, ist eine AU angesagt, nach 42 Tagen LFZG dann das deutlich geringere Krankengeld, aber KEIN BV!!! Warum stellst du die Frage nochmal? Wurde doch bereits -auch von Frau Bader- beantwortet!
Mitglied inaktiv
Ab dem 1. Tag nach der EZ bekommst du Lohn egal ob mit BV oder ohne. Elterngeld gibt aber um einiges weniger.
Lalelu123987
@strudelteigteilchen Vielen lieben Dank, dass mich jetzt endlich jemand hier versteht. Danke
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