Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein FA hat gesagt das er kein BV mehr aussprechen darf und dies nur noch der AG machen darf(wäre seit diesem Jahr neu) ist das richtig? Hatte eher das Gefühl ,dass er nur nicht will. MfG Nanni82


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da hat er Unrecht. Man muss grundsätzlich unterscheiden: Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Der FA kann ein medizinisch begründetes Beschäftigungsverbot aussprechen, der AG ein auf den Arbeitsplatz bezogenes Beschäftigungsverbot. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Die Antwort ist insofern falsch, als das es nicht erst seit diesem Jahr gilt. das ist schon lange so, wurde aber oft bzw wird immer noch oft mißbräuchlich gemacht. Ist auch logisch, wie kann ein Arzt deinen Arbeitsplatz einschätzen und sagen, du darfst das nicht mehr machen - und dann im Gegenzug deinem Arbeitgeber die Möglichkeit nehmen, das diese einen Ersatz-Arbeitsplatz findet. Stell Dir vor dich würde man derartig entmündigen. Also gilt, ist der Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgerecht und kein Ersatzplatz möglich, muß der Arbeitgeber das BV aussprechen. Liegen schwerwiegende gesundheitliche Probleme vor - welche auch mit der Krankschreibung nicht abdeckbar sind - dann kann der Arzt das BV aussprechen.


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