Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Bikinibin

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Hallo Frau Bader, ich habe auf 400,-€-Basis gearbeitet, habe aber seit Mitte Januar ein Beschäftigungsverbot von meiner Arbeitgeberin bekommen. Im November und Dezember hat meine AG mir nur 200,-€ bezahlt, da ich mit meinem Stundenkonto im Minus war und durch die verringerte Zahlung war mein Stundenkonto zum Jahresende wieder ausgeglichen. Jetzt habe ich auf meinem Kontoasuzug gesehen, daß sie mir auch im Januar und Februar nur 200,-€ überwiesen hat. Als ich sie darauf ansprach, meinte sie, das wäre so, weil sie ja zuletzt auch nur 200,-€ gezahlt hätte. Im Vertrag ist aber eindeutig 400,-€ festgelegt bei einer monatl. Stundenzahl von 26 Stunden. Nun meine Frage: Kann meine AG meinen Lohn während des Beschäftigungsverhältnisses einfach kürzen oder habe ich den vollen Anspruch? Wir hatten bis jetzt ein gutes Verhältnis und ich will nichts einforden, was mir nicht zusteht. Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie muss das zahlen, was sie zahlen würde, wenn Sie kein Beschäftigungsverbot hätten. Also 400 €. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße, NB


ALF0709

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Ne, sie muss die 400,00 EUR zahlen. Der Durchschnitt des Gehalts der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft. 3x400/3 ergibt 400,00 EUR.


ALF0709

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Boah sehr guter Stundenlohn (wirklich 400,00 EUR bei 26 Stunden/Monat? Das macht nämlich mehr als 15,00 EUR stündlich). Herzlichen Glückwunsch zu dem Job.


Mitglied inaktiv

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Ist komischerweise bei vielen 400 € Jobs, man mag es kaum glauben. Als ich noch in der Küche gearbeitet habe, bekammen die Spülkräfte welche mit 5 Tage-Woche jeden Tag 2,5 Std arbeiten mußten 400 €. Macht die Std 8 €. Die Vollzeitkräfte dagegen lagen unter 8 €, bei Küchentätigkeit, also nicht spülen, sondern Brötchen schmierem, Salatherstellung, teils kochen, Verkauf, Essensausgabe, usw.. Ist halt einer der Dinge welche in Deutschland verdammt schief laufen.


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