Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

Hallihallo

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Hallo! Ich bin in der 13. ssw und mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Jetzt will mein Arbeitgeber dieses prüfen und ggf. anfechten. Kann er das so einfach und muss meine Ärztin ihm Auskunft geben? Habe nämlich gehört, dass man auch z.b. Wegen Mobbing ein BV bekommt. Dieses trifft bei mir zwar nicht zu, aber ich finde mein Arbeitgeber hat trotzdem nicht das Recht dazu? Jetzt meine 2. Frage: Wenn ich ein bestehendes BV habe, kann ich auch krank (AU) geschrieben werden, z.b. Bei einem Beinbruch? Oder reicht hier das BV aus und eine AU ist nicht mehr nötig? Für Antworten bin ich sehr dankbar!!! Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund 1. meiner Arbeit, da ich mit Menschen mit Behinderungen zusammen arbeite. Aber noch mehr, da ich Probleme mit meinem Puls (oft über 120) und ich eh immer schon sehr nervös und hektisch bin.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein Arbeitgeber darf einen Arzt um Auskunft ersuchen, welche konkreten Arbeitsbedingungen ein attestiertes ärztliches Beschäftigungsverbot veranlasst haben. Verweigert der Arzt eine Antwort, geht dies zu Lasten des Arbeitnehmers. Der AG kann es gerichtlich anzweifeln. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, dass trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin. 2. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat Vorrang Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo, mach dir keinen Kopf, gegen die Gründe kann er nicht angehen!


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