Hallo! Ich bin in der 13. ssw und mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Jetzt will mein Arbeitgeber dieses prüfen und ggf. anfechten. Kann er das so einfach und muss meine Ärztin ihm Auskunft geben? Habe nämlich gehört, dass man auch z.b. Wegen Mobbing ein BV bekommt. Dieses trifft bei mir zwar nicht zu, aber ich finde mein Arbeitgeber hat trotzdem nicht das Recht dazu? Jetzt meine 2. Frage: Wenn ich ein bestehendes BV habe, kann ich auch krank (AU) geschrieben werden, z.b. Bei einem Beinbruch? Oder reicht hier das BV aus und eine AU ist nicht mehr nötig? Für Antworten bin ich sehr dankbar!!! Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund 1. meiner Arbeit, da ich mit Menschen mit Behinderungen zusammen arbeite. Aber noch mehr, da ich Probleme mit meinem Puls (oft über 120) und ich eh immer schon sehr nervös und hektisch bin.
von Hallihallo am 24.12.2012, 12:00