Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, ich habe leider genau das selbe Problem. Ich bin in der 20. SSW und habe einen Leistenbruch. Ich bin im Büro tätig und muss ständig sitzen (Besprechungen etc.). Ich kann den Job so einfach nicht mehr ausführen. Meine behandelnde Ärztin hat zu mir gesagt, dass sie mir ein indv. BV ausstellt, dies aber noch mit der Praxisinhaberin besprechen müsste. Die Praxisinhaberin hat dies aber abgelehnt und mich lediglich krank geschrieben. Jetzt habe ich auch das finanzielle Problem. Wir verlieren hier richtig viel Geld. Und es kann einfach nicht zu unseren Lasten gehen, wenn wir einen Leistenbruch haben. Ich werde nochmals selbst mit der Praxisinhaberin sprechen und wenn diese dann ebenfalls auf dem Standpunkt bleibt, was ich zwar nicht nachvollziehen könnte, da ja ihre Kollegin (meine Ärztin) sich für BV ausgesprochen hat, werde ich mir eine zweite Meinung einholen. Es gibt eine Menge Frauen, die aufgrund des nicht unüblichen Befundes des Leistenbruches eine BV erhalten haben, warum dann nicht wir? Hinzu kommt noch, dass es meinem Chef am liebsten wäre, wenn ich eine BV bekäme. Also von der Seite bräuchte meine FA-Praxis auch nichts zu befürchten. Was meint Ihr?
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
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