Mitglied inaktiv
Hallo, Habe ein Problem bezüglich meiner Arbeit als Malerin in einem kleinem Handwerksbetrieb. Habe gehört, das man als Malerin schwanger nicht mehr arbeiten darf und vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Grund hierfür sind die schweren Tätigkeiten, wie Eimer heben und arbeiten auf dem Gerüst wegen Schwindel. Ab wann kann dieses Verbot ausgesprochen werden. Gibts hier eine bestimmte Schwangerschaftswoche, oder gilt das BV ab dem Befund beim Frauenarz? Des weiteren würde mich noch interessieren, wer dann meinen Lohn fortzahlen muss (Kasse oder Arbeitgeber) und wie sich die Höhe des Geldes berechnet, da sich mein Lohn auf Grund Schlechtwetter, unregelmässige Arbeitstage stark schwankt. Wird hier ein Dreimonatsschnitt genommen oder einfach der Stundenlohn auf 20 Arbeitstage hochgerechnet? Für eine Info besten Dank im voraus! Anika
Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Besten Dank für den Link zum Gesetzestext. Hilft mir auf jeden Fall weiter. Aber was bedeutet das jetzt genau für mich. Also genau gesagt, ich bin Schwanger und werde aller Voraussicht nach ein Beschäftigungsverbot bekommen. (Arbeiten auf Gerüst und Heben schwerer Lasten). Jetzt habe ich das Problem, das ich bis Ende November im Mutterschutz war und Anfang Dezember wieder zum Arbeiten begonnen hab. Mein Lohn ist jetzt leider nicht so toll ausgefallen, da ich über Weihnachten/ Neujahr 4 Wochen unbezahlten Urlaub hatte (hatte noch keinen Urlaubsgeldanspruch). d.h. Mein Netto war gerade mal 800 €, und das bei 17,5€ Stundenlohn. Für Januar wird’s auch nicht mehr geben als die 800€ Netto. Wie berechnet sich jetzt mein Geld für das Beschäftigungsverbot? Nach dem Gesetz ist es ja der Durchschnittlohn der letzten 3 Monate, bei dann 550€. Können Sie mir das so bestätigen, oder gibt’s da eine andere Regelung? Grüße Anika
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...