Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot?

Frage: Beschäftigungsverbot?

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Hallo, ich bin in der 8. Woche schwanger und gehe morgens zw. 3 und 6 Uhr die Tageszeitung austragen. Mir fällt die Arbeit leicht und die Zeitungen sind auch nicht schwer, da ich mir die Menge einteilen kann,die ich mitnehme. Bei der Arbeitszeit handelt es sich um eine gute 3/4 Stunde. Als Hilfsmittel habe wahlweise eine Tasche und einen Zeitungswagen. Nun habe ich gehört, dass ich nicht mehr arbeiten dürfte. Stimmt das? Bin zur Zeit auch in Elternzeit und tagsüber selbst für meine Tochter da. Das möchte ich auch nicht ändern, bis sie in den Kiga geht. Kann mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden und was geschieht dann mit meinem Gehalt? Meine Arbeit macht mir Spaß und tut mir gut. Ich möchte solange weiter machen, wie es geht. Danke für die Antwort! LG Pepe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie einen Vertrag haben, erhalten Sie trotz BV den Lohn weiter. Liebe gRüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Laut MuschuGesetz dürften Sie zu dieser Uhrzeit ab glaube dem 4. Schwangerschaftsmonat nicht mehr arbeiten. Wenn Sie es aber von sch aus wollen dann ist es ok. Nur wenn was passiert dann gehts auf Ihre eigene Kappe. Habe vor meinem 1. SOhn in der Gastronomie gearbeitet und von mir aus auch mal bis nach 22.00 Uhr, mein Chef hat es sich aber schriftlich von mir geben lassen dass ich es aus eigenem WIllen tue. Das kann Frau aber jederzeit wiederrufen. Ein Beschäftigungsverbot, wird nur dann von deinem Arzt ausgesprochen, wenn es für die Gesundheit von Mutter und Kind nicht mehr zu verantworten ist und die Schwangerschaft dadurch gefährdet währe und es keine Möglichkeit gibt sie "innerbetrieblich" so umzusetzen dass die Gefahr nicht mehr gegeben ist. SO lange die SS also problemlos verläuft und Sie sich dazu in der Lage fühlen und es auch selbst möchten, dann können sie das acuh weiterhin tun. Viel Glück!


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