Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frauenärztin hat mir ab gestern bis zum Ende der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt. Wie muss ich mich jetzt verhalten, kann ich dem AG telefonisch Bescheid geben oder darf er die Bescheinigung bekommen, wo die Diagnose drauf steht? Meine Frauenärztin sagte mir, ich soll die Bescheinigung der KK vorlegen, dort meinten sie, ich soll es dem AG vorlegen- was nun?? Mein Besch.verbot ist auf Grund psychischer Belastung am Arbeitsplatz ausgesprochen worden und ich bin Risikoschwanger, weil ich erst kurz davor eine FG hatte. Kann der AG das Verbot anfechten? Vielen Dank! LG Pusti
Hallo, Sie müssen es vorlegen - eigentlich steht aber keine Diagnose drauf. Wegen der Intimssphäre. Er kann es nicht anfechten, es sei denn, es ist offensichtlich nicht ok. Gruß, NB
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