Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich in der Pflege arbeite (bei Einer Zeitarbeitsfirma). Bereits bei meiner ersten SS hat mein Arbeitgeber "rumgezickt". Ich sollte mich gleich krank schreiben lassen. Nun ist es das gleiche Problem. Mein AG will das ich mich krankschreiben lasse dmit er nicht zahlen muss. Es handelt sich im ganzen um eine Zeit von 10 Wochen. Nun ist meine Frage: Was kann mein Arbeitgeber gegen ein ausgesprochenes Beschäftigungsverbot tun. In meiner ersten ss Kam meine Tochter trotz Bürojob (der noch gefunden wurde) 4 Wochen zu früh und unmitelbar vor dieser SS hatte ich eine Fehlgeburt. Mein Arbeitgeber hat nach dem Beschäftigungsverbot plötzlich einen Bürojob für mich, vorher war da kein Weg! Entschuldigung das es so lang geworden ist. Ich hoffe es ist verständlich! Vielen Dank für Iher Antwort! Mit freundlichen Grüßen Katrin
Hallo, er kann nichts tun. Wenn er Ärger macht, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Er kann doch etwas tun - das Beschäftigungsverbot nicht anerkennen und nicht zahlen. Dann musst du dein Gehalt einklagen. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, zahlst Du dann, auch wenn die Klage erfolgreich ist, Deinen Anwalt selbst. Dann kann Dein Arbeitgeber natürlich noch in Berufung gehen... Und wie wir alle wissen, vor Gericht und auf hoher See... Wichtig bei einem Beschäftigungsverbot ist, dass die gefährdenden Umstände, die zu dem BV führen, vom Arbeitsplatz ausgehen, Du aber tatsächlich (noch) nicht krank bist. Wenn Dein AG dir einen Bürojob anbietet und dein Arzt das BV dennoch aufrechterhalten will, dann sollte er das gut begründen können. Bei einem Bürojob ist eine Gefährdung nicht ohne weiteres herzuleiten, ohne dass Du nicht bereits krank bist. Die Gewerbeaufsicht wird bei einem Bürojob auch nichts tun. Bitte verstehe das nicht als Pessimismus, sondern als Realismus. Du würdest im Falle eines Falles mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht schon Recht bekommen - aber der Aufwand ist nicht unerheblich.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?