Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich in der Pflege arbeite (bei Einer Zeitarbeitsfirma). Bereits bei meiner ersten SS hat mein Arbeitgeber "rumgezickt". Ich sollte mich gleich krank schreiben lassen. Nun ist es das gleiche Problem. Mein AG will das ich mich krankschreiben lasse dmit er nicht zahlen muss. Es handelt sich im ganzen um eine Zeit von 10 Wochen. Nun ist meine Frage: Was kann mein Arbeitgeber gegen ein ausgesprochenes Beschäftigungsverbot tun. In meiner ersten ss Kam meine Tochter trotz Bürojob (der noch gefunden wurde) 4 Wochen zu früh und unmitelbar vor dieser SS hatte ich eine Fehlgeburt. Mein Arbeitgeber hat nach dem Beschäftigungsverbot plötzlich einen Bürojob für mich, vorher war da kein Weg! Entschuldigung das es so lang geworden ist. Ich hoffe es ist verständlich! Vielen Dank für Iher Antwort! Mit freundlichen Grüßen Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann nichts tun. Wenn er Ärger macht, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Er kann doch etwas tun - das Beschäftigungsverbot nicht anerkennen und nicht zahlen. Dann musst du dein Gehalt einklagen. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, zahlst Du dann, auch wenn die Klage erfolgreich ist, Deinen Anwalt selbst. Dann kann Dein Arbeitgeber natürlich noch in Berufung gehen... Und wie wir alle wissen, vor Gericht und auf hoher See... Wichtig bei einem Beschäftigungsverbot ist, dass die gefährdenden Umstände, die zu dem BV führen, vom Arbeitsplatz ausgehen, Du aber tatsächlich (noch) nicht krank bist. Wenn Dein AG dir einen Bürojob anbietet und dein Arzt das BV dennoch aufrechterhalten will, dann sollte er das gut begründen können. Bei einem Bürojob ist eine Gefährdung nicht ohne weiteres herzuleiten, ohne dass Du nicht bereits krank bist. Die Gewerbeaufsicht wird bei einem Bürojob auch nichts tun. Bitte verstehe das nicht als Pessimismus, sondern als Realismus. Du würdest im Falle eines Falles mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht schon Recht bekommen - aber der Aufwand ist nicht unerheblich.


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