Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Sehr geehrte Frau Bader, an meinem PC-Arbeitsplatz in Vollzeit bekomme ich nach 4 Stunden Schmerzen im Bauch (28.SSW). Meine Ärztin hat mich krankgeschrieben und möchte diese Krankschreibung bei Bedarf auf die letzten 4 Wochen verlängern, bevor ich in Mutterschutz gehe. Mir wäre ein teilweises Beschäftigungsverbot und ein Arbeiten von 4 Stunden lieber. Meine Fragen: 1. Können Sie mir sagen, ob den Restanteil meines Gehaltes tatsächlich der Staat zahlt? 2. Macht es Sinn, ein Beschäftigungsverbot für die letzten 4 Wochen auszusprechen? Nach Argumentation meiner Ärztin macht es keinen Sinn, da zu umständlich mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Stimmt das? 3. Ich habe Angst, meinen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) zu verärgern (ich möchte dort nach einer Pause weiterarbeiten). Kennen Sie Fälle, in denen Zeitarbeitsfirmen der Schwangeren einen Wiedereinstieg nach Elternzeit verwehren konnten? Vielen Dank! Lissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Man braucht da kein Gewerbeaufsichtsamt, der Arzt entscheidet dies alleine. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Ein Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma wird rechtlich wie jeder andere Vertrag auch behandelt. Gruß, NB


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