Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, an meinem PC-Arbeitsplatz in Vollzeit bekomme ich nach 4 Stunden Schmerzen im Bauch (28.SSW). Meine Ärztin hat mich krankgeschrieben und möchte diese Krankschreibung bei Bedarf auf die letzten 4 Wochen verlängern, bevor ich in Mutterschutz gehe. Mir wäre ein teilweises Beschäftigungsverbot und ein Arbeiten von 4 Stunden lieber. Meine Fragen: 1. Können Sie mir sagen, ob den Restanteil meines Gehaltes tatsächlich der Staat zahlt? 2. Macht es Sinn, ein Beschäftigungsverbot für die letzten 4 Wochen auszusprechen? Nach Argumentation meiner Ärztin macht es keinen Sinn, da zu umständlich mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Stimmt das? 3. Ich habe Angst, meinen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) zu verärgern (ich möchte dort nach einer Pause weiterarbeiten). Kennen Sie Fälle, in denen Zeitarbeitsfirmen der Schwangeren einen Wiedereinstieg nach Elternzeit verwehren konnten? Vielen Dank! Lissa
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Man braucht da kein Gewerbeaufsichtsamt, der Arzt entscheidet dies alleine. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Ein Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma wird rechtlich wie jeder andere Vertrag auch behandelt. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
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Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
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