Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ihre Adresse bekam ich von Milupa. Da ich bisher zwei Fehlgeburten hatte, und nun zum dritten Mal schwanger bin, erhalte ich demnächst Beschäftigungsverbot (zur Zeit bin ich noch krankgeschrieben). Von meiner Frauenärztin erfuhr ich, daß ich weiterhin volles Gehalt bekomme und mein Beschäftigungsbetrieb eventuell eine Möglichkeit hat, sich einen Teil des Geldes von einer anderen Stelle wiederzuholen. Meiner Firma ist diese Aussage neu. Nun möchte ich gern wissen von welcher Stelle man eventuell das Geld bekommen kann. Vielen Dank. Tschüß Frieda
Liebe Frieda, ich drücke gant fest dioe Daumen, daß es diesesmal klappt. Sie werden bei einem individuellen Beschäftigungsverbot (scheint hier vorzuliegen) behandelt wie eine normale Kranke: nach Ablauf der 6-Wochen -Frist zahlz Ihre Krankenkasse! N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Frieda, ich bin Lucky und komme aus dem Dezemberforum. Ich habe von meinem FA auch ein Beschäftigungsverbot erhalten. Der Unterschied zwischen "krankgeschrieben" und "Beschäftigungsverbot" liegt darin, daß der AG dein volles Gehalt, deinen vollen Lohn bis zum Beginn der MuSchu-Frist zahlen muß. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen. Dies hat nicht die Möglichkeit sich das Geld ganz oder teilweise wiederzuholen. Ich weiß von einer Bekannten, die hat auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, daß Ihr AG sich einen Teil oder alles (das weiß ich nicht genau) von Deiner Krankenkasse erstatten lassen kann. Dies gilt aber nur für Kleinbetriebe. Dein AG soll sich einfach mal bei Deiner KRankenkasse erkundigen. Der Vorteil an der Freistellung ist der, daß Du bis zum MuSchu Dein volles Geld bekommst und nicht nach 6 Wochen Krankengeld von der Kranken- kasse. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen hast, ich bin im Dezemberforum (rund um die Schwangerschaft zu erreichen) Viele Grüße Lucky
Mitglied inaktiv
Krankschreibung = AU = analog zu jedem Krankheitsfall, Lohnfortzahlung incl. Kürzung Beschäftigungsverbot= Mutterschutzgesetz, generell wie individuell, läuft nicht über die KV, sondern Arbeitgeber zahlt (hat er weniger als 20 Beschäftigte, ist er in einer Ausgleichskasse versichert und erhält das Geld zurück, sonst nicht), wird bescheinigt von behandelndem Arzt Schönen Gruß, Ina
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