Salima
Hallo. Ich arbeite als Zimmermädchen auf 400 Euro Basis. Habe des öfteren gehört mir würde ein Beschäftigungsverbot zustehen. Allerdings habe ich noch nicht mit meiner Ärztin geredet. Zu meiner Arbeit: Ich werde pro Zimmer bezahlt. Seitdem ich schwanger bin muss ich nach einer Krankschreibung nur noch 7 Zimmer pro Tag putzen damit es nicht mehr als 5 Kg Gewicht ist. Durch das Badezimmer putzen und Betten beziehen muss ich mich ziemlich oft bücken und auch in Abreisezimmer Betten verschieben um das Bett neu zubeziehen. Ich putze in jedem Zimmer die Toiletten der Gäste jeden Tag und habe kaum eine Möglichkeit mich hinzusetzen, ausser ich gehe in den Personalbereich im Keller. Zudem jeden Tag Staubwischen und in jedem Zimmer saugen. Die dreckige Wäsche muss ich auch per Hand runter tragen (entweder einen Stock oder 4. Aber ein Fahrstuhl fährt bis zur 3 Etage). Ich hoffe ich habe nichts vergessen und es beschreibt meine Arbeit gut. Nun meine Frage. Ist ein Beschäftigungsverbot zulässig und sollte ich mich mit meiner Frauenärztin in Verbindung setzen und ihr dies schildern oder begründet das kein Beschäftigungsverbot? Vielen Dank für das Lesen und beantworten. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz. Der AG sollte hier ein BV aussprechen Lieeb Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn wäre das eher was für den Arbneitsschutz/Ag als für den Arzt. Ein Arzt schreibt das BV wenn medizinische Gründe vorliegen. Ist aber bei dir nicht der Fall. Und aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, außer das Betten verschieben geht auch alles klar. Da haben es viele Frauen im Einzelhandel noch weit schlechter getroffen.
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